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Die Nachwuchsorganisation der AfD, Junge Alternative, ist erstmals im Bericht des niedersächsischen Verfassungsschutzes erwähnt.

© Maja Hitij/dpa

Update

AfD-Jugend „gesichert rechtsextrem“: SPD fordert Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus

Der Verfassungsschutz sieht die Junge Alternative als gesichert rechtsextremistische Bestrebung an. Ein Kölner Gericht hat die Einstufung nun bestätigt. Innenministerin Faeser sieht den Rechtsstaat gestärkt.

| Update:

Das Kölner Verwaltungsgericht hatte es am Dienstag für zulässig befunden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative als „gesichert extremistische Bestrebung“ einstuft.

Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Jungen Alternative (JA) hätten sich seit einem vorangegangenen Urteil hinsichtlich der Einstufung als Verdachtsfall zur „Gewissheit verdichtet“, teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Verfassungsschutz hatte die JA 2019 zunächst als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft, im Jahr 2023 erfolgte dann die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung.

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, sagte dem Tagesspiegel dazu: „Unsere wehrhafte Demokratie funktioniert.“ Das Gericht habe bestätigt, worauf in der SPD schon lange hingewiesen werde: „Große Teile der AfD und insbesondere ihre Jugendorganisation operieren mit völkischem Gedankengut und setzen Menschen anderer Herkunft systematisch herab“, sagte Wiese.

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Wiese verwies zudem auf ein weiteres Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Dort wird im März darüber geurteilt, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte Partei weiterhin als extremistischen Verdachtsfall einstufen und nachrichtendienstlich überwachen darf. Dann werde sich zeigen, so Wiese, „wie es um die AfD als Ganzes bestellt ist“.

Esken fordert Maßnahmen gegen Rechtsextremismus

SPD-Chefin Saskia Esken fordert die schnelle Umsetzung eines umfangreichen Maßnahmenpakets gegen Rechtsextremismus. „Nach dem heutigen Urteil besteht kein Zweifel mehr, dass Rechtsextremismus, rassistische Überlegenheitsphantasien und völkische Gesinnung in der Jungen Alternative vorherrschen“, sagte Esken den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“.

Finanzströme rechtsextremer Netzwerke müssten ausgetrocknet und die Unabhängigkeit der Justiz gegen rechtsextreme Einflussnahme geschützt werden, fordert die SPD-Chefin: „Disziplinarrecht muss konsequent angewendet werden, um Rechtsextremisten aus dem öffentlichen Dienst zu verbannen. Wir müssen auch das Waffenrecht verschärfen, um Reichsbürger zu entwaffnen.“

„Die heutige Entscheidung benennt deutlich, dass wir es mit einer massiven Menschenverachtung, mit Rassismus, mit Hass gegen Muslime und mit Angriffen auf unsere Demokratie zu tun haben“, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am Dienstag in Berlin. „Dagegen werden wir auch weiter mit den Mitteln des Rechtsstaats vorgehen.“

„Die heutige Gerichtsentscheidung zeigt: Wir nutzen die Instrumente unserer wehrhaften Demokratie“, erklärte Faeser. „Unser Land steht für Demokratie, Vielfalt und Menschenwürde – für all das haben Rechtsextremisten nur Hass und Verachtung übrig.“ 

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Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, sieht sich durch die Ablehnung des Eilantrags in seiner Einschätzung der Jungen Alternative als rechtsextremistische Gruppierung bestärkt. „Ich begrüße die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln“, sagte Haldenwang am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.

Die Linkspartei sieht den Weg für ein Verbot der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) geebnet. Damit rücke „ein Verbot der Jungen Alternative nun in greifbare Nähe“, sagte die Bundesgeschäftsführerin der Linken, Katina Schubert, am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Dieses wäre „einfach möglich“, weil die JA „keine Partei ist, sondern nur ein Verein - ein Ministerialerlass genügt, und die JA ist Geschichte.“

Schubert begrüßte die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts. „In der JA tummeln sich gefährliche Neonazis, und sie nutzen die Strukturen des Vereins, um sich noch besser zu vernetzen und gegen die Demokratie zu verschwören“, sagte sie. „Das macht die Junge Alternative so gefährlich.“

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Der Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD-Jugendorganisation hat Beschwerde eingelegt. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht muss sich nun mit dem Fall befassen, wie am Mittwoch bekannt wurde.

Gericht stellt ausländerfeindliche Agitation fest

Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Kölner Verwaltungsgericht aus, die JA halte an einem „völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“ fest. Eine zentrale politische Vorstellung der JA sei der „Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand“. Dies stelle einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar, befand das Gericht.

Zudem stellte das Verwaltungsgericht eine massive ausländerfeindliche Agitation der JA fest, die sich insbesondere gegen den Islam und Muslime richte. Asylbewerber und Migranten würden pauschal verdächtigt und herabgewürdigt. Einwanderer würden zudem als „Schmarotzer und kriminell“ bezeichnet, erklärte das Gericht weiter.

Weiter agitiere die JA auf Bundes-, Landes- und Kreisebene gegen das Demokratieprinzip. Zum Ausdruck komme dies etwa in Gleichsetzungen der Bundesrepublik mit diktatorischen Regimen, insbesondere dem NS-Regime und der DDR. Auch verfüge die JA über Kontakte zu verfassungsfeindlich eingestuften Verbindungen, etwa der Identitären Bewegung.

Zuvor hatte der Verfassungsschutz die Jugendorganisation als Verdachtsfall eingestuft. Auch dagegen wurde geklagt. Die Klage gegen diese Entscheidung war jedoch vom Verwaltungsgericht Köln zurückgewiesen worden. In der nächsten Instanz beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mitte März mit dieser Frage. (AFP/dpa)

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