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Donald J. Trump spricht beim NRA-ILA Leadership Forum in Indianapolis (Archivbild).

© IMAGO/ZUMA Wire/Jeremy Hogan

Update

Vorwurf der Vergewaltigung: In New York hat ein weiterer Prozess gegen Trump begonnen

Die US-Autorin Jean Carroll wirft dem Republikaner vor, er habe sie Mitte der 1990er Jahre in einem New Yorker Kaufhaus vergewaltigt. Ob Trump vor Gericht erscheinen wird, ist fraglich.

In New York hat am Dienstag ein Zivilprozess gegen den früheren US-Präsidenten Donald Trump wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs begonnen.

Der Prozess vor einem Bundesgericht in Manhattan startete mit der Auswahl der Geschworenen. Die Journalistin E. Jean Carroll den 76-Jährigen wegen Vergewaltigung und Verleumdung auf Schadenersatz in nicht genannter Höhe verklagt.

Jean Carroll, die vor allem als langjährige Kolumnistin für das Magazin „Elle“ bekannt ist, wirft dem Republikaner vor, er habe sie Mitte der 1990er Jahre in einer Umkleidekabine in einem New Yorker Kaufhaus vergewaltigt. Trump weist die Anschuldigung zurück.

Trump beging Körperverletzung, als er Carroll gewaltsam vergewaltigte und begrabschte.

Anklageschrift gegen Donald Trump

Die heute 79-Jährige verlangt von Trump eine Entschädigung. Strafrechtlich sind die Vorwürfe verjährt. Es wird geschätzt, dass der Prozess eine Woche lang dauern könnte.

Ob der 76 Jahre alte Trump zu dem Prozess erscheinen wird, ist fraglich. Dazu verpflichtet ist er nicht.

Sein Anwalt Joseph Tacopina sagte, der ehemalige Präsident würde zwar gerne nach New York kommen, wolle der Stadt aber den großen logistischen Aufwand ersparen, der mit einer Reise in die Großstadt und durch Manhattan verbunden wäre.

Trump sagte, sie sei nicht sein Typ

Carroll hatte den Vergewaltigungsvorwurf 2019 in einem Buchauszug öffentlich gemacht. Trump reagierte unter anderem mit den Worten, sie sei nicht sein Typ. Er warf ihr auch vor, nur ihr Buch verkaufen zu wollen.

Die Schriftstellerin klagte daraufhin gegen Trump – zunächst wegen Verleumdung. Carroll bezieht sich dabei auf einen Post von Trump, den er im Oktober 2022 auf seiner Online-Plattform „Truth Social“ veröffentlichte. Darin warf der Ex-Präsident der Journalistin unter anderem vor, den Vorfall „erfunden“ zu haben, und sprach erneut von einer „Lüge“.

Ein neues New Yorker Gesetz machte zuletzt die Erweiterung um den Vorwurf der Körperverletzung möglich.

Mehrere Ermittlungen gegen den Ex-Präsidenten

Die Stimmung in den USA bezüglich der rechtlichen Verfolgung Trumps ist aufgeheizt. Gegen ihn wird wegen einer Reihe möglicher Verbrechen ermittelt. Trump selbst weist alle Fälle als politisch motiviertes Vorgehen zurück. Er will die Nominierung der Republikaner für die Präsidentenwahl 2024 gewinnen.

Der strafrechtliche Prozess gegen Trump

Anfang April wurde Trump als erster ehemaliger US-Präsident strafrechtlich angeklagt. Der Manhattaner Bezirksstaatsanwalt Alvin Bragg wirft ihm vor, mit Schweigegeldzahlungen an zwei Frauen versucht zu haben, seine Chancen bei der Präsidentenwahl 2016 zu erhöhen und damit gegen Wahlgesetze verstoßen zu haben.

Trump hat sich in einem Interview zu dem Verfahren geäußert. Er beteuert seine Unschuld. Die Erfahrung, bei Gericht erscheinen zu müssen, sei „schrecklich“ gewesen, sagte er, „weil ich nichts falsch gemacht habe, absolut nichts“.

Seinem ehemaligen Anwalt Michael Cohen wirff Trump in diesem Zusammenhang vor, „Unwahrheiten“ über ihn verbreitet zu haben. Trump reichte Klage gegen ihn ein. Cohen war einer der Zeugen, die im Fall der Schweigegeldzahlungen ausgesagt hatte. (mit dpa)

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