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Papst Franziskus nimmt an einer Messe für die Jungfrau Maria von Guadalupe im Petersdom teil.

© dpa/Andrew Medichini

Update

Von Papst Franziskus ausdrücklich genehmigt: Katholische Priester dürfen homosexuelle Paare segnen

Auch die Segnung unverheirateter Paare ist in der katholischen Kirche künftig erlaubt. Der Vatikan pocht jedoch darauf, dass die Verwechslung mit einer Eheschließung ausgeschlossen werden müsse.

| Update:

Katholische Geistliche dürfen unverheiratete und homosexuelle Paare segnen. Eine entsprechende Grundsatzerklärung hat die vatikanische Glaubensbehörde am Montag veröffentlicht.

In dem verbindlichen Text mit dem Titel „Fiducia supplicans“ wird allerdings betont, dass bei einer solchen Segnung eine Verwechslung mit einer Eheschließung ausgeschlossen werden muss.

Die Erklärung der Glaubensbehörde wurde am Montag im Vatikan in mehreren Sprachen veröffentlicht. Sie trägt die Unterschrift des Präfekten der Glaubensbehörde, Kardinal Victor Fernandez, und wurde von Papst Franziskus ausdrücklich genehmigt.

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Die Glaubensbehörde betonte in ihrer Einleitung, dass „diese theologische Reflexion, die sich auf die pastorale Vision von Papst Franziskus stützt, eine wirkliche Weiterentwicklung über das hinaus, was vom Lehramt und in den offiziellen Texten der Kirche über die Segnungen gesagt wurde“, beinhalte.

Kirche hat ihr Verständnis „erweitert“

In dem Text der Behörde betont Fernandez, dass die Kirche ihr Verständnis von dem, was ein Segen ist, im Licht der seelsorgerischen Ideale von Papst Franziskus „erweitert und angereichert“ habe.

Mit diesem weiterentwickelten Verständnis des Segens sei es möglich, „Paare in irregulären Situationen und gleichgeschlechtliche Paare segnen zu können, ohne deren Status offiziell zu konvalidieren oder die beständige Lehre der Kirche über die Ehe in irgendeiner Weise zu verändern“.

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Auch dürfe die Segnung nicht in einem gottesdienstlichen Rahmen erfolgen, denn eine solche liturgische Segnung würde voraussetzen, dass die gesegnete Verbindung dem Plan Gottes in seiner Schöpfung entspreche.

Für den Empfang eines Segens außerhalb eines Gottesdienstes müssten aber nicht dieselben moralischen Voraussetzungen gefordert werden wie für den Empfang eines Sakraments. Wer einen Segen erbitte, „zeigt, dass er der heilbringenden Gegenwart Gottes in seiner Geschichte bedarf“.

Noch im Februar 2021 hatte die vatikanische Glaubensbehörde mitgeteilt, Segnungen homosexueller Paare seien in der katholischen Kirche nicht möglich.

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Laut geltender katholischer Lehre ist es zwar keine Sünde, homosexuell zu empfinden. Gleichgeschlechtliche intime Handlungen seien aber „in sich nicht in Ordnung“. Das Ausleben der Sexualität sei der Ehe vorbehalten, die nur von einem Mann und einer Frau geschlossen werden könne.

Queer-Beauftragter zu Segnungen: „längst überfälliges Signal“

Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), hat die Entscheidung des Vatikans als „längst überfälliges Signal“ bezeichnet.

„Damit erhalten auch in Deutschland all diejenigen Rückendeckung, die gleichgeschlechtliche Paare segnen wollen“, sagte er am Montag der Deutschen Presse-Agentur. „Es gibt keine Liebe erster und zweiter Klasse. Es gibt nur Liebe.“

Eine kirchliche Unterscheidung in reguläre und irreguläre Partnerschaften, wie sie der Vatikan vornehme, sei aber weiterhin diskriminierend. (KNA/dpa)

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