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Nach Empfehlung der KEF würde der Rundfunkbeitrag ab 2025 auf 18,94 Euro monatlich steigen.

© Getty Images/iStockphoto/hemul75

Zoff um 58 Cent: Kommission empfiehlt höheren Rundfunkbeitrag

Die Beitrags-Kommission hat die erwartete Empfehlung ausgesprochen, ab 2025 sollen die Kosten auf 18,94 Euro pro Monat steigen. Soweit so normal. Doch nun wird es richtig heikel.

Die Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) fällt zwar wie erwartet aus, doch damit wird der politische Streit um den Rundfunkbeitrag nicht beendet, sondern fängt gerade erst richtig an.

In ihrem 24. Bericht empfiehlt die KEF erwartungsgemäß eine Beitragserhöhung ab 2025 um 58 Cent auf dann 18,94 Euro pro Monat. Damit hat die KEF die von ARD, ZDF und Deutschlandradio ursprünglich angemeldeten Bedarf um knapp zwei Drittel gekürzt. Die Beitragssteigerung wäre sonst um einen Euro höher ausgefallen.

„Damit liegt die Beitragsentwicklung deutlich unterhalb der aktuellen und auch unterhalb der von der Europäischen Zentralbank angestrebten Inflationsrate“, sagte der Vorsitzende der Kommission, Martin Detzel, am Freitag bei der Übergabe des KEF-Berichts an die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD).

Der Vorschlag bewege sich damit deutlich unterhalb der allgemeinen Preissteigerung, betonte auch Dreyer. Dies zeige, dass der Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Sender nach strengen Maßstäben geprüft werde.

Der politische Streit ist mit der Empfehlung der KEF allerdings nicht aus der Welt. Einen Vorgeschmack darauf gab es diese Woche bereits im Brandenburger Landtag. Mit Ausnahme der Grünen lehnten alle anderen Parteien eine Erhöhung ab. Die rot-schwarz-grüne Landesregierung unter Ministerpräsident Dietmar Woidke hatte sich ebenfalls dagegen ausgesprochen.

Damit liegt die Beitragsentwicklung deutlich unterhalb der aktuellen und auch unterhalb der von der Europäischen Zentralbank angestrebten Inflationsrate.

Martin Detzel, Vorsitzender der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, zur Empfehlung der KEF für die neue Beitragsperiode 2025 bis 2028.

Benjamin Grimm als Medienbeauftragter der Landesregierung verwies auf die „Rücklagen in Größenordnungen“, die man zunächst aufbrauchen könne, um in der Zwischenzeit bei den Reformen voranzukommen. Berlins Regierungschef Kai Wegner hatte verlauten lassen: „Der Regierende Bürgermeister sieht eine Erhöhung ab dem Jahr 2025 sehr kritisch und lehnt diese ab.“

Von sieben Bundesländern ist bislang bekannt, dass mit ihnen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages ab 2025 voraussichtlich nicht zu machen ist. Neben Berlin und Brandenburg gehören dazu Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt.

Die übrigen Bundesländer wollten bei einer Befragung durch den Evangelischen Pressedienst epd beim bekannten Verfahren bleiben: die darin besteht, der Empfehlung der KEF zu folgen. Im nächsten Schritt würde ein Medienänderungsstaatsvertrag anstehen, der zunächst von den Ministerpräsidenten unterzeichnet wird, um dann von den Landesparlamenten ratifiziert zu werden.

Anmeldung um zwei Milliarden Euro gekürzt

Die Kommission erkennt für die Beitragsperiode 2025 bis 2028 Kosten von rund 41,65 Milliarden Euro für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten an. Das entspricht rund 10,4 Milliarden Euro pro Jahr. Die KEF hat damit die ursprüngliche Anmeldung um knapp zwei Milliarden Euro gekürzt.

Die Höhe des Rundfunkbeitrags werde außerdem durch Beitragsmehrerträge aus der laufenden Beitragsperiode in Höhe von 1,1 Milliarden Euro gedämpft, so die KEF. Die Anstalten durften die zusätzlichen Einnahmen nicht ausgeben, sondern mussten diese einer Sonderrücklage zuführen.

In einer ersten Reaktion nahm am Freitag die ARD Stellung zum KEF-Vorschlag: „Dieser Beitragsvorschlag für die Jahre 2025 bis 2028 bedeutet für die ARD-Landesrundfunkanstalten große Herausforderungen und stellt aus Sicht der ARD nicht die Finanzierung aller anstehenden Zukunftsaufgaben sicher“, hieß es aus Stuttgart. SWR-Intendant Kai Gniffke ist derzeit Vorsitzender der ARD.

2021 wäre es beinahe erstmals zum Eklat gekommen, weil das Landesparlament von Sachsen-Anhalt zuvor die Zustimmung zur Gebührenerhöhung auf 18,36 Euro auch mit den Stimmen der AfD verweigern wollte. Ministerpräsident Reiner Haseloff konnte dies nur dadurch verhindern, dass er die Vorlage zurückzog. Am Ende entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Sachsen-Anhalt damit die Rundfunkfreiheit verletzt habe.

Erneut Entscheidung vor dem Verfassungsgericht?

Mit Hilfe der Verfassungsbeschwerde konnte der Beitrag doch erhöht werden. Die Begründung enthielt zugleich eine entscheidende Passage: Sie besagt, dass eine Abweichung von der Bedarfsfeststellung der KEF nur „durch alle Länder einvernehmlich möglich ist“. Sollte ein Land eine Abweichung für erforderlich halten, sei es Sache dieses Landes, das Einvernehmen aller Länder über die Abweichung von der Bedarfsfeststellung der KEF herbeizuführen, hatten die Verfassungsrichter zudem gefordert.

Im Januar 2024 machte ein angeblicher Geheimplan die Runde. Weil die Länder meilenweit von einer gemeinsamen Haltung in der Beitragsfrage sind, könnten Rundfunkkommission und Bundesländer die KEF-Empfehlung ignorieren – nicht zuletzt, um den Beitrag nicht zum Wahlkampfthema im Superwahljahr zu machen. Die Öffentlich-Rechtlichen hätten dabei allerdings erneut die Möglichkeit zu einer Verfassungsbeschwerde.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat bereits am Donnerstag die Landesregierungen davor gewarnt, sich grundsätzlich gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zu stellen: „Die KEF-Experten sind unabhängig und nicht weisungsgebunden. Ihre Empfehlung zu ignorieren ist verfassungsrechtlich aussichtslos und politisch dumm“, hatte Verbandschef Mika Beuster gesagt. „Was sich sowieso nicht durchsetzen lasse, schade am Ende dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und damit auch der Demokratie.“ Der DJV fordert die Landesregierungen vielmehr dazu auf, konstruktiv mit der KEF-Empfehlung einer Anhebung des Rundfunkbeitrags umzugehen.

Die ARD ging am Freitag nicht explizit auf mögliche politische Finten ein, die Botschaft ist dennoch klar. „Die Entscheidung über die Höhe des Beitrags liegt nun bei den 16 Landesparlamenten der Bundesländer. Das dreistufige Verfahren zur Beitragsfestlegung sichert die Unabhängigkeit der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit die Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags. Die ARD vertraut auf das bewährte, verfassungsgemäße Verfahren zur Festlegung des Rundfunkbeitrags“, heißt es in der Reaktion des Senderverbundes.

Die KEF hat sich in einem Sondergutachten zudem mit der Wirtschaftlichkeit der Immobilienbewirtschaftung der Rundfunkanstalten beschäftigt und dabei indirekt kritisiert, dass die Kosten bei Neu- und Umbauten aus dem Ruder laufen. Hier gelten künftig strengere Zielvorgaben. Außerdem sollen die Anstalten Doppelstrukturen abbauen, so die KEF. Der Umstieg in die digitale Medienwelt „muss grundsätzlich durch Schwerpunktsetzung aus dem Bestand finanziert werden“, sagte Kommissionschef Detzel. (mit Agenturen)

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