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© Imago/Schöning

Verbindliche Fristen, schnellere Abläufe: „Schneller-Bauen-Gesetz“ soll bis zum Sommer vorliegen

Eigentlich wollte der schwarz-rote Senat längst ein „Schneller-Bauen-Gesetz“ auf den Weg gebracht haben. Nun soll es Mitte 2024 soweit sein.

Schwarz-Rot will sein geplantes Gesetz für schnelleres Bauen bis Mitte 2024 vorlegen. „Wir haben in den letzten Monaten hunderte Hinweise, Vorschläge und Anregungen von den betroffenen Verbänden und Bezirken zum Schneller-Bauen-Gesetz bekommen“, sagte Stadtentwicklungs- und Bausenator Christian Gaebler (SPD). Sie seien inzwischen ausgewertet und zur Stellungnahme an die beteiligten Fachverwaltungen geschickt worden. „Ziel ist es, Anfang des Jahres zu ersten Gesetzesformulierungen zu kommen.“

Es gehe beim Thema schneller Bauen nur zum Teil um ein Gesetz, darüber hinaus auch um Vorgaben, Verwaltungsabläufe, Verwaltungsvorschriften, Ausführungsvorschriften. „Also das, was man untergesetzliche Regelungen nennt“, sagte der SPD-Politiker.

„Ich halte es für realistisch, dass wir das Gesetz bis Mitte 2024 hinbekommen und auf den Weg bringen“, so Gaebler. „Ob wir alles bis zur letzten Ausführungsvorschrift schaffen, dafür will ich nicht die Hand ins Feuer legen. Es ist ein ambitioniertes Vorhaben, aber wir müssen zur Mitte des Jahres einen deutlichen Schritt weiter sein.“

Das wollte der schwarz-rote Senat eigentlich längst. „Wir wollen ein „Schneller-Bauen-Gesetz“ auf den Weg bringen, das passiert noch in diesem Jahr“, hatte Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) Anfang August erklärt.

Mit dem Gesetz sollen vor dem Hintergrund des anhaltenden gravierenden Wohnungsmangels in Berlin unter anderem Planungsverfahren beschleunigt und vereinfacht werden. Mitte Dezember hat das Landesparlament bereits eine Novellierung der Bauordnung beschlossen, die zum Beispiel Geschossaufstockungen, Dachausbauten und das Bauen mit Holz erleichtern soll.

Beim Bauen sollen verlässliche Fristen Standard werden

„Es geht nicht um Kahlschlag, sondern um klare Regeln zu den noch anstehenden Aufgaben. Das Wichtigste sind aus meiner Sicht verlässliche Fristen“, sagte Gaebler. „Bisher ist es so, dass sich die entsprechenden Verwaltungen für bestimmte Stellungnahmen so viel Zeit nehmen, wie sie meinen zu brauchen. Dann ist jemand im Urlaub oder krank – was immer vorkommen kann“, so der Senator. „Es darf aber nicht sein, dass dann nichts mehr gemacht wird und es im schlimmsten Fall sechs Monate dauert, bis es eine Stellungnahme gibt.“

Notwendig sei eine Art Schlussdatum. „Bis dahin müssen alle Einwendungen eingegangen sein. Wer bis dahin nichts geliefert hat, ist raus“, erklärte der Bausenator. „Was auch nicht sein kann: Wir haben zum Teil Prozesse, die zwei Jahre dauern. Und dann kommt jemand um die Ecke und sagt: Ach Mensch, Ihr habt mich gar nicht gefragt“, beklagte Gaebler. „Oder: Ich habe mir das nochmal angeguckt, Ihr habt das und das alles nicht bedacht, nochmal von vorne. Das kann auch nicht sein.“ (dpa)

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