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Kai Wegner (CDU), Regierender Bürgermeister von Berlin, in seinem Büro im Roten Rathaus.

© dpa/Bernd von Jutrczenka

Reform der Berliner Verwaltung: Wegner findet gemeinsame Linie mit Bezirken

Nach einer ersten Klausur vom Regierenden Bürgermeister und den Bezirkschefs will der Senat in nur zehn Tagen einen ersten Entwurf für die Reform verabschieden.

Senat und Bezirke haben sich auf eine gemeinsame Linie bei der Reform der Berliner Verwaltung geeinigt. Im Anschluss an eine Auftaktklausur zwischen Kai Wegner (CDU) und den Bürgermeistern der zwölf Bezirke erklärte der Regierungschef: „Das Gespräch stimmt mich sehr, sehr optimistisch. Ich habe das Thema zur Chefsache gemacht und ich weiß, dass ich die Modernisierung nicht ohne die Bezirke hinbekommen kann.“

Ähnlich zuversichtlich äußerten sich die Vertreter:innen der Bezirke. Clara Herrmann (Grüne), die als Bürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg für die sechs grün regierten Bezirke sprach, erklärte: „Das war ein sehr starker Aufschlag, den ich als Bürgermeisterin so noch nicht erleben durfte.“ Die Gespräche seien „offen, vertraulich und sehr konstruktiv“ gewesen, erklärte Herrmann und lobte den Regierungschef dafür, dass die Bezirke vor der Beschlussfassung durch den Senat beteiligt wurden.

Von einem „Novum“ sprach Oliver Igel (SPD), Bezirksbürgermeister von Treptow-Köpenick, und bestätigte den Eindruck, „dass nicht nur geredet, sondern auch umgesetzt werden soll“.

Konkrete Beschlüsse wurden am Sonnabend nicht gefasst. Insbesondere bei der Finanzierungssystematik der Bezirke dürfte es zu Änderungen kommen. Laut Wegner könnte die Gewerbesteuer ein Beispiel für mehr „Handlungsspielräume und Eigenverantwortlichkeit“ der Bezirke werden.

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Wegner kündigte an, dass sich einer der vier geplanten Workshops mit der Finanzierung der Bezirke befassen wird. Die übrigen Themen: Zuständigkeiten zwischen Land und Bezirken, Personalgewinnung und -Bindung sowie die Stärkung des Rats der Bürgermeister. Die Digitalisierung der Verwaltung stehe als Querschnittsthema ohnehin auf der Agenda, erklärte Wegner.

Unmittelbar vor Beginn der Klausur hatte Grünen-Fraktionschefin Bettina Jarasch Bedingungen für eine Unterstützung des Projekts durch ihre Partei aufgestellt. „Ich kann nur hoffen, dass die Einbindung von uns, die der Senat wünscht und auch brauchen wird, so gewährleistet ist, dass wir mitarbeiten und uns wirklich einbringen können“, erklärte Jarasch der Nachrichtenagentur dpa.

Die in sechs Bezirken regierenden Grünen seien nicht bereit, „am Ende nur die Hand zu heben für irgendwas, in das wir nicht von Anfang an eingebunden waren“, sagte Jarasch weiter. Sie forderte den Senat dazu auf, gemeinsam mit den Bezirken auszuloten, wie der Prozess und das Ergebnis aussehen könnten.

Dass es eine Herkulesaufgabe ist, ist völlig klar, dass es das Wichtigste ist, was Berlin gerade braucht, ist auch klar.

Bettina Jarasch, Grünen-Fraktionschefin im Berliner Abgeordnetenhaus

Neben diesem mit gutem Timing eingerammten Pflock signalisierte Jarasch aber die Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Sie erklärte: „Dass es eine Herkulesaufgabe ist, ist völlig klar, dass es das Wichtigste ist, was Berlin gerade braucht, ist auch klar. Und deswegen stehen wir auch bereit.“

Um das die Verwaltung aktuell so häufig lähmende Kompetenz-Gerangel zu beenden, müssten Zuständigkeiten klar geregelt werden, forderte Jarasch und ergänzte: „Die Grünen sind dafür, dass die Aufgabenteilung so funktioniert, dass alles, was Steuerung, Controlling, Leitlinien vorgeben ist, Sache der Landesebene ist.“ Die operative Umsetzung, gerade von Dienstleistungen nahe an den Bürgerinnen und Bürgern, sei Sache der Bezirke.

Nach dem Auftakttreffen von Wegner und Bezirken ist geplant, dass der Senat am 10. Oktober einen ersten Entwurf für die Reform verabschiedet. Daran anschließend soll ein Beteiligungsverfahren gestartet werden, an dem neben Land und Bezirken auch Akteure aus der Stadtgesellschaft mitwirken sollen.

Das Denken in strikten „Zuständigkeits-Silos soll durch einen ‚Kulturwandel in der Berliner Verwaltung‘ abgelöst werden“, heißt es dazu im Beteiligungskonzept für die Erarbeitung der Reform.

Ein Referentenentwurf für ein neues Gesetz soll bis zum Sommer 2024 fertig sein. Gesetzgebung und wenn nötig auch Verfassungsänderung sollen im besten Fall 2024 abgeschlossen sein.

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