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In der Wache am Alexanderplatz sollen vier Polizisten einen Mann grob misshandelt haben. Einer von ihnen hat den Dienst quittiert.

© picture alliance/dpa

Nach Vorwürfen der Misshandlung: Vier Berliner Polizisten der Alex-Wache angeklagt

Ein ehemaliger Polizist und drei Kollegen sollen in der Wache auf dem Alexanderplatz einen Mann misshandelt haben. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen sie erhoben.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat vor dem Landgericht Anklage gegen einen ehemaligen Polizeibeamten (35) und drei seiner ehemaligen Kollegen im Alter von 26, 27 und 30 Jahren erhoben. Sie sollen einen Mann misshandelt haben, der am 16. Juli 2021 auf der Wache auf dem Alexanderplatz einen verlorenen Geldbeutel anzeigen wollte.

Dem 35-Jährigen wird unter anderem Körperverletzung und Nötigung vorgeworfen. Die anderen drei Angeschuldigten sind wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung im Amt angeklagt, in einem Fall in Tateinheit mit Verfolgung Unschuldiger, Nötigung im Amt und Freiheitsberaubung.

In der Tatnacht öffnete der 35-Jährige gegen 2 Uhr dem Mann zunächst die Tür zur Alex-Wache. Dann soll er im Eingangsbereich dessen Arm nach unten gebracht haben – möglicherweise, um dessen Gestikulieren zu unterbinden.

Der Mann soll daraufhin mit dem 30 Jahre alten Angeschuldigten gesprochen haben, wobei er auch auf den 35-Jährigen deutete. Dies soll der Anlass für den 35-Jährigen gewesen sein, ihn mit einem kraftvollen Schlag zu Boden zu bringen und dort weiter anzugreifen. Die Mitangeschuldigten sollen dieses Vorgehen gesichert und so dem 35-Jährigen die weitere Misshandlung des Geschädigten ermöglicht haben, der zwischenzeitlich sogar bewusstlos geworden sein soll.

Um die vorherigen Geschehnisse zu vertuschen, behaupteten alle vier, dass der Geschädigte ein Feuerzeug und ein Mobiltelefon nach ihnen geworfen habe. Sie leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte ein, hielten den Geschädigten fest und fesselten ihn.

Die Polizisten maßen unter anderem Atemalkohol des Mannes. Als es um eine Blutentnahme ging, bemühten die Polizisten die Rufbereitschaft der Staatsanwaltschaft. Sie schlugen vor, dass die Staatsanwaltschaft eine Blutentnahme anordnen soll. Dem diensthabenden Kollegen erklärten sie wahrheitswidrig, der Mann sei nun doch mit der Blutentnahme einverstanden. Trotzdem schrieben sie in die Akte, dass die Blutentnahme vom Staatsanwalt angeordnet wurde. So wurde dem Mann später ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung Blut abgenommen.

Der 35-jährige Beschuldigte hat den Polizeidienst bereits freiwillig quittiert und wurde in einem anderen Verfahren – dabei ging es um eine international operierende Kokainbande – zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Er und eine Mitarbeiterin des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg sollen gegen Geld Daten abgefragt und gefälschte Dokumente erstellt haben. Die Ermittlungen in diesem Fall werden vor dem Landgericht fortgesetzt. (Tsp)

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