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Felor Badenberg (parteilos), Justizsenatorin von Berlin.

© picture alliance/dpa/Monika Skolimowska

„Immenser Zeitdruck“: Berlins Justizsenatorin hofft auf Verschiebung des Cannabis-Gesetzes

Am Freitag könnte der Bundesrat das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis vorerst stoppen. Darauf setzt auch Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg. Sie fordert „großzügige Übergangsregelungen“.

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos, für CDU) setzt darauf, dass das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis vorerst nicht kommt. „Ich kann nur hoffen, dass dieses Gesetz in der jetzigen Form nicht zum 1. April in Kraft treten wird“, sagte Badenberg am Mittwoch im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses. Wenn aber an der Grundidee der Teillegalisierung festgehalten werden, müssten „großzügige Übergangsregelungen für die Justiz geschaffen“ werden, forderte die Senatorin.

Am Freitag befasst sich der Bundesrat damit und könnte den Vermittlungsausschuss anrufen. Dann würde sich das Gesetz verzögern. Berlin wird sich wegen unterschiedlicher Meinungen von CDU und SPD im Senat voraussichtlich enthalten. Im Vorfeld hatte Badenberg bereits vor einem „Bürokratiemonster“ und das Vorgehen der Ampelkoalition im Bund „absolut unverantwortlich“ genannt.

Die Berliner Staatsanwaltschaft bereite sich auf das Gesetz vor; allerdings dürfte das Gesetz die Justiz nach Badenbergs Darstellung vor eine Mammutaufgabe stellen. „Es lastet ein immenser Zeitdruck auf der Berliner Justiz“, sagte die Senatorin.

„Manuelle Sichtung und Prüfung“ der Akten

Der Grund: Das Gesetz sieht eine Amnestieregelung vor. Bei noch nicht vollständig vollstreckten Strafen wegen Cannabisdelikten, die nach dem neuen Gesetz nicht mehr strafbar sein sollen, müssten Inhaftierte entlassen werden.

Es gebe keinen Raum, einen Schrank, in dem alle Akten zu Cannabisverfahren lägen, sagte Badenberg. Das sei eine Herausforderung. Es müssten alle Archive und Schränke abgesucht werden, wo Akten mit derlei Verfahren aufbewahrt wurden.

Dann müsse geprüft werden, ob es nur um ein Drogendelikt gehe oder mehrere Delikte, ob eine neue Strafe bebildet werden müsse und ob etwa Inhaftierte entlassen werden müssen. Wer dann quasi Unschuldige weiter hinter Gittern sitzen lasse und damit bestrafe, mache sich strafbar.

Die Staatsanwaltschaft habe bereits 3500 Verfahren zu Drogenhandel ausfindig gemacht, die nun daraufhin untersucht werden müssen, ob Strafen vollstreckt werden. Weitere Verfahren könnten hinzukommen, das ganze Ausmaß ist nach Badenbergs Darstellung noch nicht absehbar. Neue Verfahren würden markiert, um sie leichter zu finden.

Ein weiteres Problem: „Wir sind noch nicht so digitalisiert, wie wir es sein sollten“, sagte Badenberg. Auch rechtlich gebe es Herausforderungen. Sei jemand wegen Raub und eines Drogendelikts verurteilt worden, so sei im System der Staatsanwaltschaft der Raub vermerkt, nicht aber der Drogenfall. Deshalb sei eine „manuelle Sichtung und Prüfung“ mit großem Aufwand nötig.

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