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Besucher warten auf Einlass zum Palästina-Kongress in Berlin. (Archivbild)

© imago/Stefan Zeitz/IMAGO/Stefan Zeitz / Stefan Zeitz Photograpy

Bilanz zum Palästina-Kongress in Berlin: Politisches Betätigungsverbot für drei Redner erlassen – 55 Strafanzeigen

Innensenatorin Spranger verteidigt die Auflösung und das anschließende Verbot des umstrittenen Palästina-Kongresses in Berlin. In Straßen, Räumen und Streams werde kein Antisemitismus geduldet.

Das Landesamt für Einwanderung hat gegen insgesamt drei für den Palästina-Kongress angekündigte Redner ein politisches Betätigungsverbot erteilt. Der Bund habe zudem ein Einreiseverbot erteilt. Das sagte Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses.

Spranger verteidigte die Auflösung der Veranstaltung am Freitag und das Komplettverbot für das gesamte Wochenende. Ausdrücklich hatten die Innensenatorin und auch das Bundesinnenministerium bereits am Wochenende der Darstellung des ehemaligen griechischen Finanzministers Yanis Varoufakis widersprochen, auch gegen ihn sei ein politisches Betätigungsverbot erlassen worden.

Nach Angaben von Polizeivizepräsident Marco Langner sind 55 Strafanzeigen vor allem wegen Beleidigung, Widerstands und tätlicher Angriffe auf Einsatzkräfte gestellt worden. In 44 Fällen seien Personen zeitweise festgenommen worden.

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„Es bestätigte sich unsere Einschätzung im Vorfeld, dass es nicht um eine kritische Diskussion über israelische Politik geht, sondern um die Vernetzung von israelfeindlichen und antisemitischen Personen und Gruppen“, sagte Spranger. Es habe aber keine rechtliche Möglichkeit gegeben, „diese beschämende Veranstaltung“ zu verhindern.

Verstöße gegen Beschränkungen – Polizei bricht Kongress ab

Die Polizei habe aber Beschränkungen erteilt: kein Hass und keine Hetze gegen Israel und Menschen, kein Bejubeln des Terrors der islamistischen Hamas und des Massakers vom 7. Oktober 2023, keine Relativierung des Holocaust, keine Symbole von Terrororganisation wie Hamas oder PFLP (Volksfront zur Befreiung Palästinas), kein Verbrennen von Fahnen und Puppen.

Nach Angaben von Polizeivizepräsident Langner war die Veranstaltung in einem Saal in Tempelhof dann als Versammlung gewertet worden. Zudem habe die Polizei die Pressefreiheit durchsetzen müssen. Die Veranstalter hätten auch nur ihnen genehme Pressevertreter hineingelassen, zudem seien Journalisten durch das Vorhalten von Tüchern behindert worden. Auch das sei als Verstoß gewertet worden.

Kurz vor Beginn des Kongresses erließ das Landesamt für Einwanderung laut Innensenatorin Spranger gegen drei Personen ein politisches Betätigungsverbot. Unter anderem auch für Salman Abu Sitta, einen propalästinensischen Propagandisten.

Wir werden in Straßen, Räumen und Streams keinen Antisemitismus dulden.

Berlins Innensantorin Iris Spranger (SPD) zum Verbot des umstrittenen Palästina-Kongresses

Er war zu Beginn des Kongresses per Video zugeschaltet worden. Das reichte der Polizei, um den Kongress abzubrechen. Der 86-Jährige hatte im Januar in einem Gastbeitrag auf einer israelfeindlichen Website verkündet, er bewundere die „Courage“ der Hamas-Terroristen, die heldenhaft ihr Land verteidigten. Er wäre selbst wahrscheinlich mit dabei gewesen, wenn er jünger wäre. Der Gazastreifen ist für ihn ein „Konzentrationslager“, das „in Dauer und Größe die Lager in Auschwitz, Treblinka und Dachau“ übertreffe.

Nach Ansicht der Polizei war die Gefahr zu hoch, dass weitere Redner zugeschaltet werden, die „sich schon in der Vergangenheit antisemitisch oder gewaltverherrlichend öffentlich geäußert“ haben – und dann den Holocaust leugnen, Gewalt verherrlichen oder Antisemitismus verbreiten.

„Wir werden in Straßen, Räumen und Streams keinen Antisemitismus dulden“, sagte Spranger. „Wer Hass und Hetze verbreitet, muss den Staat fürchten. Wir greifen da durch.“

Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden hatten vor allem Organisationen zu dem Kongress aufgerufen, die dem israelfeindlichen „Boykott-Spektrum“ zuzurechnen sind. Dazu kamen weitere antiisraelische Gruppierungen wie die „Gruppe ArbeiterInnenmacht“ (GAM), „Revolution“ (REVO) und das „Vereinigte Palästinensische National Komitee“ (VPNK).

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