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Nur zehn bis 20 Prozent der Bürger haben eine Patientenverfügung unterzeichnet.

Wenn Kranke sich nicht mehr äußern können, müssen andere für sie entscheiden. Am besten kann das ein Familienrat der nächsten Angehörigen, die sich die Verantwortung teilen. Für diese "geteilte stellvertretende Entscheidungsfindung" sollte man mehrere Bevollmächtigte benennen.

Von Adelheid Müller-Lissner
Menschenauflauf während des Boykotts am Tauentzien in Berlin vor dem Schuhhaus Leiser, dessen Eigentümer jüdisch war. Im Fenster hängen Plakate „Kauft nicht bei Juden“.

Am 1. April 1933 boykottierten die Nazis jüdische Geschäfte. Zwar missbilligten viele die Aktion - doch jüdische Deutsche erlebten den Boykott als den Zusammenbruch von Sicherheit. Einer aber versuchte, die Stigmata ins Gegenteil zu verkehren.