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Auch das Netz muss funktionieren.

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Ärger mit Telefon und Internet: Was die Kunden tun können

Mängel schildern, Frist setzen und notfalls kündigen: Was Sie bei Problemen mit Telefon- und Internetanbietern tun können.

Von Heike Gläser

Seit gut einem Jahr ist das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Danach darf eine Versorgungsunterbrechung bei einem Anbieterwechsel nicht länger als 24 Stunden dauern. Die Bundesnetzagentur hilft bei Problemen im Falle eines Anbieterwechsels. Auf deren Webseite bundesnetzagentur.de steht ein Beschwerdeformular zum Download bereit. Außerdem können sich Betroffene beim Verbraucherservice der Bundesnetzagentur telefonisch melden (030/ 22 480 500, Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr). Bernd Ruschinzik von der Verbraucherzentrale Berlin rät, bei Problemen auf jeden Fall schriftlich per Einschreiben tätig zu werden. „Anrufen bringt gar nichts“, sagt er. In dem Brief sollten die Mängel geschildert und eine Frist für deren Behebung gesetzt werden.

Ist die Leitung tot, können Kunden mit einer fristlosen Kündigung drohen. Ob sie so schneller an einen funktionierenden Anschluss kommen, ist allerdings fraglich. Wichtig: Wer Probleme erst über Monate hinweg duldet, kann dann nicht einfach fristlos kündigen, warnt der Rechtsexperte der Verbraucherzentrale. Anbieter seien im Übrigen in der Regel gar nicht vertraglich verpflichtet, die Verbindungssicherheit zu 100 Prozent zu gewährleisten, sagt Ruschinzik. Normalerweise seien 97 Prozent vereinbart. „Das heißt aufs Jahr gerechnet aber, dass zehn bis elf Tage Totalausfall möglich sind und selbst dann der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt ist.“ Das heißt: Bleibt die Leitung weniger als zehn Tage lang tot, kann man als Kunde rechtlich nichts dagegen tun.

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