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So funktioniert der Wechsel: Wann Sie Ihren Vertrag kündigen können

FORMWer sich von einer überflüssigen oder teuren Versicherung trennen möchte, sollte dies schriftlich tun, am besten per Einschreiben/Rückschein. Zudem sollten Sie den Versicherer auffordern, den Widerruf oder die Kündigung schriftlich zu bestätigen.

FORM

Wer sich von einer überflüssigen oder teuren Versicherung trennen möchte, sollte dies schriftlich tun, am besten per Einschreiben/Rückschein. Zudem sollten Sie den Versicherer auffordern, den Widerruf oder die Kündigung schriftlich zu bestätigen.

ALT ODER NEU?
Bei Kündigungen muss man unterscheiden, ob der Vertrag in diesem Jahr geschlossen worden ist (Neuvertrag) oder schon länger besteht (Altvertrag). Denn seit dem 1. Januar 2008 gilt das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) mit Erleichterungen für den Kunden.

VERLÄNGERUNG
Nur wenn in einem Versicherungsvertrag vereinbart ist, dass er nach einer bestimmten Laufzeit endet, bedarf es keiner ausdrücklichen Kündigung. Sonst können Versicherungsverträge, bei denen im Kleingedruckten die automatische Verlängerung um jeweils ein Jahr vorgesehen ist, ewig laufen, wenn sie nicht gekündigt werden.

ORDENTLICHE KÜNDIGUNG
Endet der Vertrag nicht automatisch, muss man kündigen. Bei der ordentlichen Kündigung geschieht das zum Ablauf des Vertrags, die Kündigung muss nicht begründet werden.

FRIST
Die Kündigungsfristen finden Sie in den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Vielfach betragen sie drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. In der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt eine knappere Frist. Die Kündigung muss bis zum 30. November eingegangen sein, um zum 31. Dezember wirksam zu werden.

FÜNF-JAHRES-VERTRÄGE
Die Kündigung von langfristigen Verträgen mit Laufzeiten von fünf oder mehr Jahren ist bei Altverträgen meist frühestens nach fünf Jahren möglich, bei Neuverträgen bereits nach drei Jahren. Für Altverträge gilt das alte VVG noch bis zum 31. Dezember 2008. Ab dem 1. Januar 2009 ist dann aber auch auf diese Verträge das neue Recht anwendbar. Das heißt, auch alte Fünf-Jahres-Verträge können dann nach drei Jahren gekündigt werden. So wie im Fall der Familie Kron: Ihre Hausratversicherung bei der Allianz – 2007 um fünf Jahre verlängert – würde eigentlich bis zum Jahr 2012 laufen. Weil ab 2009 aber auch Altverträge nach drei Jahren gekündigt werden können, kann die Familie bereits im Jahr 2010 zu einem neuen Anbieter wechseln.

NACH EINEM SCHADEN
Eine außerordentliche Kündigung ist nach jedem Schaden möglich. Spätestens einen Monat nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen muss das Kündigungsschreiben beim Versicherer eingegangen sein.

NACH BEITRAGSERHÖHUNGEN
Auch wenn der Versicherer die Versicherungsprämie, aber nicht die Leistung erhöht, hat der Versicherte ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach Ankündigung der Beitragserhöhung beim Versicherer eingehen. Wirksam wird sie zu dem Zeitpunkt, ab dem die höhere Prämie zu bezahlen wäre.

UMZUG UND VERKAUF
Wer in eine andere Stadt zieht, kann die Hausratversicherung kündigen, wenn der Versicherungsbeitrag durch die Zuordnung in eine neue Tarifzone steigt. Spätestens einen Monat, nachdem die erhöhte Beitragsrechnung zugestellt wurde, muss die Kündigung beim Versicherer vorliegen. Beim Verkauf eines Hauses kann der Käufer die Wohngebäudeversicherung kündigen. Das geht aber erst dann, wenn er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Wer ein Auto kauft, übernimmt zunächst auch den für das Fahrzeug gültigen Versicherungsvertrag. Allerdings kann der neue Besitzer innerhalb eines Monats den bestehenden Vertrag kündigen und eine neue Police abschließen.

WIDERRUF
Wer bereits frühzeitig aus dem Vertrag aussteigen will, kann widerrufen. Nach dem neuen VVG gibt es bei Lebensversicherungen ein Widerrufsrecht innerhalb von 30 Tagen und bei anderen Verträgen innerhalb von zwei Wochen. Ausgenommen sind Verträge, die sofortigen Schutz bieten und Policen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Die Widerrufsfrist läuft ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde alle Informationen und die Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform erhalten hat.

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