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Neue Besteuerung von Fonds.

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Was Anleger wissen müssen: Steuern auf Fonds werden neu berechnet

Mit einer Gesetzesänderung sollen Inlands- und Auslandsfonds künftig bei der Besteuerung gleichgestellt werden. Das betrifft vor allem Aktien- und Immobilienfonds.

Wer Fonds besitzt, die vor allem in Aktien oder Immobilien investieren, muss sich auf Änderungen einstellen. Die Bundesregierung hat jetzt einen Vorschlag von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) gebilligt, der auf eine einfachere Besteuerung von Publikumsfonds zielt – und zudem ein seit Langem bekanntes Steuerschlupfloch schließen soll.

Wer Einkünfte aus Fondsausschüttungen über den Freibetrag hinaus hat, musste bisher bis zu 33 Angaben in der Steuererklärung machen. Künftig sollen es nur noch vier sein: die Höhe der Ausschüttung, der jeweilige Wert des Fonds am Jahresbeginn und am Jahresende sowie die Art des Fonds. Die Vereinfachung dient laut Finanzministerium auch dazu, bestimmten Steuergestaltungsmöglichkeiten ein Ende zu setzen.

Doppelt besteuert - dafür teilweise befreit

Für den Privatanleger wichtig: Mit der Reform des Investmentsteuergesetzes werden ausländische Fonds-Investments steuerlich gegenüber inländischen Fondsanlagen nicht mehr benachteiligt. Vor allem Aktienfonds sind häufig in Luxemburg, Irland oder Großbritannien aufgelegt. Diese Fonds schütten Einkünfte aus Dividenden oder Miet- und Pachterträgen zumindest teilweise an ihre Anleger aus. Diese Erträge werden doppelt besteuert – auf Fondsebene (Körperschaftsteuer) und nochmals beim Anleger (Kapitalertragsteuer). Inländische Investmentfonds waren bislang komplett von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Dies wird geändert: Künftig soll eine beschränkte Steuerpflicht mit einem Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent für alle Fonds gelten. Um diese Belastung auszugleichen, sollen die Fondsausschüttungen nun teilweise steuerfrei werden. Bei Aktienfonds sind sie zu 30 Prozent befreit, bei Mischfonds zu 15 Prozent, bei Immobilienfonds bis zu 80 Prozent. Bei Zinserträgen und Gewinnen aus Aktienverkäufen ändert sich für Privatanleger und ihre Privatvorsorge nichts – hier bleibt es bei der pauschalen Kapitalertragssteuer von 25 Prozent auf sämtliche Erträge. Riester- oder Rürup-Anlagen bleiben ohnehin steuerfrei.

Um die offenbar gängige Umgehung der Dividendenbesteuerung innerhalb von Investmentfonds zu beenden, will Schäuble künftig sogenannte Cum-cum- Geschäfte unterbinden. Diese nutzen die Möglichkeit, dass die Einnahme steuerpflichtiger Dividenden und die Aktienveräußerung im Zusammenhang mit dem Ausschüttungstermin so vorgenommen werden, dass durch eine Verrechnung von Gewinnen und Verlusten keine Steuern anfallen. Künftig müssen deutsche Aktien mindestens 45 Tage lang um den Dividendenstichtag herum gehalten werden – oder aber für mindestens ein Jahr, um den steuerlichen Verrechnungsvorteil geltend machen zu können. Allerdings gilt das nur für Dividendenerträge von mehr als 20 000 Euro, weshalb die allermeisten Privatanleger davon nicht betroffen sein dürften.

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