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Die Staatsanwaltschaft legt Tandler Steuerhinterziehungsdelikte in erheblichem Umfang zur Last (Archivbild).

© dpa/Peter Kneffel

Politikertochter weiter in U-Haft: Verfassungsbeschwerde in Maskenaffäre abgelehnt

Andrea Tandler und ihr Partner sind mit ihrer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Sie gelten als Schlüsselfiguren in der bayerischen Maskenaffäre.

Die in der sogenannten bayerischen Maskenaffäre wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe angeklagte Münchner Politikertochter und Unternehmerin Andrea Tandler ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen ihre Untersuchungshaft gescheitert.

Das Bundesverfassungsgericht nahm diese nach Angaben vom Donnerstag nicht zur Entscheidung an, weil die Beschwerde nicht ausreichend begründet war.

Auch eine gleichlautende Verfassungsbeschwerde von Tandlers mitangeklagtem Lebensgefährten und Geschäftspartner Darius N. nahmen die Karlsruher Richterinnen und Richter nicht zur Entscheidung an.

Nach ihren Angaben waren die Beschwerden formal nicht ausreichend begründet, weil Unterlagen zur gerichtlichen Vorgeschichte fehlten. Auch inhaltlich sei der Vorwurf eines Verfassungsverstoßes darin „nicht hinreichend substantiiert“ worden.

Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vorgeworfen

Die Staatsanwaltschaft München I. legt Tandler und N. im Zusammenhang mit Maskengeschäften zu Beginn der Coronapandemie Steuerhinterziehungsdelikte in erheblichem Umfang zur Last. Laut Anklage geht es um eine Gesamthöhe von rund 23,5 Millionen Euro. Tandler soll dem Münchner Finanzamt unter anderem hohe Provisionen verschwiegen haben, die sie für die Vermittlung erhielt.

Tandler und N. sitzen bereits seit Januar in Untersuchungshaft. Beide sind Schlüsselfiguren der sogenannten bayerischen Maskenaffäre, mit der sich auch ein Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags befasst.

Die Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs sowie ehemaligen bayrischen Landesministers Gerold Tandler und ihr Lebensgefährte versuchten anschließend vergeblich, ihre Entlassung aus der Untersuchungshaft vor Münchner Gerichten zu erreichen.

Mitte April verwarf das Münchner Oberlandesgericht wie zuvor bereits das Landgericht München I Haftbeschwerden der beiden Beschuldigten. Es bestehe dringender Tatverdacht sowie darüber hinaus Fluchtgefahr, befanden die Richterinnen und Richter damals. Daraufhin beschritten die Beschuldigten weiterhin den Rechtsweg und legten Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe ein. (AFP)

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