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Mehr Zeit: Die Regierung will die gesetzlichen Vorgaben für die Post lockern.

© Imago/Rolf Poss

Neues Postgesetz: Briefe sollen später kommen

Bisher muss die Post den Großteil der Briefe am nächsten Tag zustellen, das Wirtschaftsministerium will das ändern: Künftig soll es reichen, wenn die Briefe am dritten Werktag ankommen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will der Post mehr Zeit geben, Briefe zuzustellen. Während heute der Großteil der Briefe am nächsten Werktag beim Empfänger ankommen muss, soll es künftig reichen, wenn 95 Prozent der Briefe am dritten Werktag zugestellt werden, am vierten Werktag sollen es dann 99 Prozent sein. Das steht im Entwurf des Ministeriums für ein neues Postgesetz, der am Freitagnachmittag in die Ressortabstimmung gegangen ist. Während das Ministerium der Post mehr Zeit für den Transport der Briefe einräumen will, soll es aber dabei bleiben, dass der Briefträger an sechs Werktagen in der Woche Briefe ausliefert.

Post von Montag bis Samstag

Das Ministerium kommt mit der Novelle der Post entgegen. Das Unternehmen leidet nach eigenen Angaben darunter, dass die Briefmenge sinkt und die Kosten für die Zustellung steigen. Im Ministerium rechnet man damit, dass das Porto von derzeit 85 Cent für den Standardbrief teurer wird. Preiserhöhungen müssen weiterhin von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Um Verbraucher vor zu hohen Kosten zu schützen, enthält der Entwurf jedoch eine Obergrenze. Über einen Euro soll das Porto nicht steigen.

Dass es bei der Zustellung an sechs Tagen bleibt, liegt auch im Interesse der Post. Da Briefträger nicht nur Briefe, sondern häufig auch Päckchen und Pakete ausliefern, würde eine Verkürzung keinen Sinn machen.

Das Ministerium nutzt die Novelle auch, um die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche zu verbessern. Um Ausbeutung zu verhindern, sollen sich künftig alle Anbieter bei der Bundesnetzagentur registrieren lassen müssen. Für Subunternehmer haften künftig die Auftraggeber, Whistleblower sollen eine Anlaufstelle bei der Behörde bekommen. Wenn Pakete über 20 Kilogramm transportiert werden, müssen nach dem Entwurf zwei Personen anpacken oder technische Hilfsmittel bereitstehen.

Nach dem Postchaos des vergangenen Winters soll die Regulierungsbehörde im neuen Gesetz mehr Befugnisse bekommen, um für einen reibungslosen Verkehr zu sorgen. Falls Unternehmen wie die Post ihre Pflichten nicht erfüllen, soll die Behörde mit Anordnungen, Zwangs- und Bußgeldern reagieren können. Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur, fordert das seit langem. Die Bundesnetzagentur hatte im vergangenen Jahr so viele Beschwerden von Verbrauchern über schlechte Zustellung erhalten wie noch nie.

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