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Arbeitsrechtler zum Bahnstreik: „Was verhältnismäßig ist, entscheidet die GDL“
Die Bahn verzichtet darauf, vor dem Arbeitsgericht zu klagen. Die Chancen auf einen Erfolg wären ohnedies gering gewesen, sagen vom Tagesspiegel befragte Experten.
Von Heike Jahberg
| Update:
Die Bahn wird gegen den erneuten Streik der GDL nicht vor das Arbeitsgericht ziehen. Glaubt man Arbeitsrechtsexperten, hätte das Unternehmen wohl auch kaum Chancen gehabt, den sechstägigen Streik der Lokführergewerkschaft GDL zu untersagen. Zwar seien Streiks nur zulässig, wenn sie verhältnismäßig sind, sagte Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn, dem Tagesspiegel.
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