zum Hauptinhalt
Stop: Volkswagen tritt auf die Bremse.

© Julian Stratenschulte/dpa

Update

Dieselaffäre: VW will Sonderprüfer verhindern und blitzt bei Verfassungsrichtern zunächst ab

VW-Aktionäre hatten eine Sonderprüfung der Dieselaffäre beschlossen. Der Konzern will das vor dem Bundesverfassungsgericht abwenden, blitzt dort aber erstmal ab.

Der Volkswagen-Konzern wehrt sich vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen einen Sonderprüfer zur Abgasaffäre. Allerdings lehnte das höchste deutsche Gericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss den Antrag ab, mit einer einstweiligen Anordnung die Sonderprüfung bis zu einer endgültigen Entscheidung zu untersagen. Der Fall wird das Gericht aber weiter beschäftigen.

Der Konzern bestätigte am Freitag, eine Verfassungsbeschwerde eingereicht zu haben. Details wollte ein Sprecher aber nicht nennen. "Süddeutsche Zeitung", NDR und WDR hatten zuvor berichtet, dass der Konzern das Verfassungsgericht angerufen habe, um einen Sonderprüfer zu verhindern.

Das Oberlandesgericht Celle hatte Mitte November entschieden, dass der Konzern zur Aufklärung der Dieselaffäre einen externen Sonderprüfer einsetzen muss. Von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) vertretene Aktionäre waren vor Gericht gezogen.

Zu den Hintergründen der Verfassungsbeschwerde äußere sich Volkswagen mit Blick auf das laufende Verfahren nicht, sagte der Konzernsprecher. Er verwies aber darauf, dass der Konzern bereits "in großem Umfang Sachverhaltsaufklärung" betreibe. Den Recherchen von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR zufolge argumentiert VW, durch die Entscheidung des OLG Celle in seinen Grundrechten verletzt worden zu sein.

Mangelnder Aufklärungswille bei VW

In einem bereits am 20. Dezember ergangenen Beschluss des Verfassungsgerichts, der am Freitag veröffentlicht wurde, wurde zunächst der Antrag auf einstweilige Anordnung im Streit um den Sonderprüfer abgelehnt. Die Voraussetzungen dafür seien nicht gegeben, erklärte das Gericht. In der Hauptsache sei aber noch nicht entschieden, sagte eine Gerichtssprecherin.

Die Dieselaffäre war vor knapp zwei Jahren ins Rollen gekommen, als VW nach US-Ermittlungen einräumte, in Millionen von Fahrzeugen eine Schummelsoftware eingebaut zu haben. Diese sorgte dafür, dass der Schadstoffausstoß bei Tests durch die Behörden niedriger ausfiel als später auf der Straße. Auch andere Autobauer sehen sich mit solchen Vorwürfen konfrontiert.

Der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, wertet den Gang nach Karlsruhe als Zeichen für den mangelnden Aufklärungswillen bei VW. "Volkswagen nutzt seit über zwei Jahren jede Möglichkeit, um auch die Bundesregierung daran zu hindern, Akten offenzulegen und die Verantwortlichen dingfest zu machen", sagte Resch im Bayerischen Rundfunk. Alles werde von VW als Betriebsgeheimnis bezeichnet, Aufklärung sei mit dem Konzern nicht machbar. (AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false