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Ein an den Rollstuhl gebundener Bewohner sitzt in einem Altenpflegeheim in seinem Zimmer.

© picture alliance/dpa/Frank Rumpenhorst

130 Einrichtungen zahlungsunfähig: Zahl der Insolvenzen in der Pflegebranche in NRW verfünffacht

Vor allem die gestiegenen Energie- und Personalkosten hätten zu mehr Insolvenzen geführt, so der Landesgesundheitsminister von NRW. Im Vorjahr wurden lediglich 26 Insolvenzen gemeldet.

Die Zahl der Insolvenzen in der nordrhein-westfälischen Pflegebranche ist binnen eines Jahres auf das Fünffache gestiegen.

Für das Jahr 2023 meldeten 130 Einrichtungen eine bereits eingetretene oder drohende Zahlungsunfähigkeit, wie aus einer Antwort von Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) auf eine Anfrage der SPD-Fraktion im NRW-Landtag hervorgeht, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Für das Vorjahr waren 26 Insolvenzen gemeldet worden. Die Düsseldorfer „Rheinische Post“ (Samstag) hatte zuerst darüber berichtet.

Von den Insolvenzen im Jahr 2023 betrafen 48 die vollstationäre Pflege, 30 die teilstationäre Pflege, 47 ambulante Dienste und 5 die Kurzzeitpflege.

Laumann betonte, in der überwiegenden Zahl der Fälle hätten die gemeldeten Überschuldungen nicht zu Schließungen der Leistungsangebote und einem damit verbundenen Wegfall von Plätzen in der stationären Pflege geführt, weil die Einrichtungen von anderen Betreibern übernommen worden seien und weitergeführt würden.

Eine Pflegekraft geht in einem Pflegeheim in Stuttgart mit einer älteren Dame über einen Korridor.
Eine Pflegekraft geht in einem Pflegeheim in Stuttgart mit einer älteren Dame über einen Korridor.

© dpa/Christoph Schmidt

Laut dem Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) haben 2023 bundesweit mehr als 780 Pflegeeinrichtungen Insolvenz angemeldet oder geschlossen.

Insolvenzen in der Pflegebranche: Was sind die Gründe?

Bei den Ursachen für die Entwicklung verwies NRW-Minister Laumann auf gestiegene Kosten etwa für Energie.

Für Teile der Pflegebranche komme es zusätzlich zu höheren Personalkosten aufgrund der jetzt geltenden Tarifbindung. Nach dem Bundesgesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung müssen Pflegeeinrichtungen ihre Beschäftigten nach Tarifvertrag, nach Tariforientierung oder orientiert am regional üblichen Entgeltniveau entlohnen.

Eine angemessene Bezahlung sei „ein entscheidender Baustein, der zu guten Arbeitsbedingungen in der Pflege beiträgt“, erklärte Laumann. Die Umsetzung der Tarifbindung sei für die Beteiligten der Pflegeselbstverwaltung aber eine große Herausforderung. Sein Ministerium gehe den Problemanzeigen von Trägern nach und stehe in regelmäßigem Austausch mit den zuständigen Pflegekassen und ihren Landesverbänden.

Für den gesundheitspolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Thorsten Klute, zeigen die Zahlen, „wie dramatisch die Lage in der Pflege in Nordrhein-Westfalen insgesamt ist“.

Er widersprach Laumanns Aussage, in den meisten Fällen würden durch die Insolvenzen keine Pflegeplätze wegfallen. Das decke sich nicht mit dem, „was uns die Praktiker wie der Bundesverband der privaten Pflegeanbieter, aber auch Träger vor Ort schildern“, sagte Klute dem epd. „Wenn eine Tagespflege geschlossen wird, dann bleibt sie geschlossen.“ Die zahlenmäßige Entwicklung der Pflegeplätze bleibe Laumann schuldig. (epd)

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