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Die Justizvollzugsanstalt Wriezen in Brandenburg. 

© Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB

Vor Weihnachten: Mindestens 29 Brandenburger Häftlinge kommen früher frei

Im deutschen Justizvollzug hat es eine lange Tradition: Mit der Weihnachtsamnestie gibt es für manche Gefangenen einen vorgezogenen Start in die Freiheit – auch in Brandenburg.

Im Rahmen der Weihnachtsamnestie will die Brandenburger Justiz dieses Jahr mindestens 29 Häftlinge vorzeitig nach Hause entlassen. Dies sei aber nur eine vorläufige Zahl, teilte ein Sprecher des Justizministeriums auf Anfrage mit. Die endgültige Bilanz liege erst Ende Januar vor.

Im Vorjahr hatte Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) von 40 vorzeitig Entlassenen berichtet. Im Jahr 2021 waren es 42 und im Jahr davor 41 Häftlinge. In diesem Jahr bekämen etwa zur Hälfte Gefangene mit Freiheitsstrafen in den Genuss des Gnadenerlasses, berichtete der Ministeriumssprecher. Die andere Hälfte seien Häftlinge, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßten, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlt hatten.

Zum 6. Dezember waren nach Angaben des Ministeriums 1120 Gefangene in den Brandenburger Gefängnissen inhaftiert. Grundsätzlich konnten in diesem Jahr von einem Brandenburger Gericht Verurteilte, deren Entlassung in der Zeit zwischen dem 24. November und dem 5. Januar anstehen würde, nach einer Einzelfallprüfung ab dem 23. November im Gnadenwege vorzeitig entlassen werden. Davon ausgeschlossen sind jedoch Gefangene, die schwere oder schwerste Straftaten verübt haben. Eine gute Führung während der Haftzeit ist ebenfalls Voraussetzung für den Gnadenerweis.

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