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Eine noch junge Katze ist auf einer Dorfstraße zu sehen. Streunende Katzen werden in Brandenburg offenbar zum Problem. Tierheime sind zunehmend am Limit, können kaum noch Katzen aufnehmen. Forderungen nach schärferen Regelungen werden lauter.

© dpa/Patrick Pleul

Vermehrung wird zur Plage: Katzen-Kastrationspflicht soll unkontrollierte Vermehrung eindämmen

Streunende Katzen werden in Brandenburg offenbar zum Problem. Tierheime sind zunehmend am Limit, können kaum noch Katzen aufnehmen. Forderungen nach schärferen Regelungen werden lauter.

Von Oliver Gierens, dpa

Freilebende Straßenkatzen ohne festen Halter sind laut der Landestierschutzbeauftragten Anne Zinke auch in Brandenburg ein großes Problem. Aufgrund ihrer unkontrollierten Vermehrung werde die Zahl streunender Katzen immer größer, sagte Zinke der Deutschen Presse-Agentur in Potsdam. Der einzige Weg, um die Vermehrung von Straßenkatzen einzudämmen, sei aus ihrer Sicht die Kastration einschließlich Kennzeichnung und Registrierung von Straßenkatzen wie auch Freigänger-Katzen aus Privathaushalten. Auch der Landestierschutzverband unterstützt diese Forderung. Genaue Zahlen, wie viele freilebende Katzen es in Brandenburg gibt, konnten beide allerdings nicht nennen.

Laut Zinke unterstützt das Land die Tierschutzvereine in Brandenburg mit jährlich 51.100 Euro aus der Katzenkastrationsrichtlinie, die bis 31. August kommenden Jahres verlängert worden sei. Diese Summe reiche allerdings nicht aus, um das Problem streunender Katzen langfristig lösen zu können, so Zinke. In den vergangenen Jahren hätten die beantragten Fördermittel durchschnittlich rund 40 Prozent über den zur Verfügung stehenden Mitteln gelegen. Daher gebe es in diesem Jahr eine Sonderförderung von 30.000 Euro.

Tierheime und Auffangstationen mit Kapazitäten am Limit

Für Rico Lange, den Vorsitzenden des Landestierschutzverbandes, ist diese Förderung ebenfalls nicht ausreichend. Die Kastration eines Katers werde mit 20 Euro gefördert, die einer Katze mit 58 Euro. Die Tierschutzvereine im Land könnten die zusätzlichen Eigenanteile nicht mehr aufbringen. Täglich meldeten weitere Tierheime, Auffangstationen und Pflegestellen, dass sie mit ihren Kapazitäten am Limit seien und keine weiteren freilaufenden Katzen mehr aufnehmen könnten.

Um das Problem streunender Katzen zu lösen, braucht es laut Lange in erster Linie nicht mehr Geld. Von den über 400 Kommunen im Land hätten derzeit nur rund 20 ihre privaten Katzenhalter verpflichtet, freilaufende Tiere kastrieren zu lassen. „Es bedarf der Anpassung der Gesetze“, sagte Lange.

Und das Land hat den Ball jetzt offenbar aufgenommen. „Eine flächendeckende Kastration für Freigänger-Katzen privater Halterinnen und Halter ist notwendig und längst überfällig“, meint auch Anne Zinke. Eine solche Pflicht einzuführen, sei zwar Sache der Kommunen. Paragraf 13b des Tierschutzgesetzes ermächtige allerdings auch die Landesregierungen, zum Schutz freilebender Katzen in einzelnen Gebieten bestimmte Maßnahmen einzuführen. Diese Ermächtigung können die Länder auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen - und ein entsprechender Entwurf zur Änderung der Tierschutzzuständigkeitsverordnung sei derzeit in Abstimmung. Es ist also denkbar, dass bald flächendeckende Kastrationsverordnungen in ganzen Landkreisen möglich sind.

Kastrationspflicht für freilaufende Katzen in Frankfurt (Oder)

Andere Kommunen sind bereits tätig geworden. So hat die Stadt Frankfurt (Oder) bereits vor einigen Jahren eine Kastrationspflicht für freilaufende Katzen eingeführt – offenbar mit entsprechender Wirkung. In den vergangenen Jahren seien nur wenige Anzeigen wegen nicht gechippter oder nicht kastrierter Katzen beim Ordnungsamt eingegangen, sagte eine Stadtsprecherin auf Anfrage.

Zum 1. März kommenden Jahres neu eingeführt wird eine Kastrationspflicht in Wittenberge (Prignitz). Die Stadt habe damit auf Meldungen von zwei Tierschutzorganisationen aus der Region reagiert, sagte Ordnungsamtsleiter Lars Wirwich. Beide Vereine hätten einen Zuwachs an Kitten in freier Wildbahn angezeigt, die durch die Vereine versorgt würden. Ebenso habe man mit der Einführung der Kastrationspflicht auf Meldungen und Beschwerden von Bürgern reagiert, die Überpopulationen in Ihrem Umfeld festgestellt hätten, so Wirwich.

Streunende Katzen als Problem für andere Tiere

Hinzu kommt: Streunende Katzen belasten nicht nur die Tierheime, sie sind auch ein Problem für Vögel, Reptilien oder Kleinsäuger wie etwa Spitzmäuse, sagte Christiane Schröder vom Naturschutzbund Nabu Brandenburg. Zwar sei es sinnvoll, streunende Tiere zu kastrieren, eine generelle Kastrationspflicht sehe sie allerdings kritisch. Eine solche Maßnahme könnte aus ihrer Sicht sogar kontraproduktiv sein und dazu führen, dass sich Katzenbesitzer ihrer Tiere „entledigten“, um diese Pflicht zu umgehen. Stattdessen sollten eher geeignete Angebote für die Kastration und Vermittlung von Katzen geschaffen werden, forderte Schröder.

Freigänger-Katzen lebten ihren Jagdtrieb unabhängig davon aus, ob sie kastriert seien. Daher sollten aus Sicht der Nabu-Geschäftsführerin Katzen insbesondere während der Brutperiode nur eingeschränkt Freigang erhalten. Futterhäuschen, Vogeltränken und Nistkästen sollten katzensicher aufgehängt werden. Für Kleinsäuger und Reptilien müsse es zudem ausreichend katzensichere Rückzugsräume, beispielsweise Hecken oder Totholzhaufen geben, forderte Schröder. (dpa)

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