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Finanzministerin Katrin Lange SPD.

© imago/Martin Müller/IMAGO/MARTIN MÜLLER

Nach Karlsruhe-Urteil: Kippt auch das „Brandenburg-Paket“?

Laut Finanzministerin Katrin Lange (SPD) drohen Einschnitte in Energiewende- und Klimaprogrammen. Der Landesrechnungshof warnt vor einem Risiko für den Doppelhaushalt 2023/24.

Das Karlsruhe-Urteil und die Haushaltssperre der Ampel-Bundesregierung drohen auf Brandenburg durchzuschlagen. Landes-Finanzministerin Katrin Lange (SPD) sagte am Donnerstag im Landtag in Potsdam, dass nach aktuellem Stand Energiewende- und Klimaprogramme von Umwelt-, Wirtschafts- und Infrastrukturministerium betroffen sein können. In dem Fall müsse es zwingend eine Kompensation des Bundes geben. Zugleich warnte Brandenburgs Landesrechnungshof unter Verweis auf das Karlsruhe-Urteil vor einem Risiko für Brandenburgs Doppelhaushalt 2023/24. Dieser beinhaltet auch das mit der Notlage begründete kreditfinanzierte „Brandenburg-Paket“, gegen das eine Verfassungsklage der AfD-Landtagsfraktion am höchsten Landesgericht anhängig ist.

Auf PNN-Anfrage erneuerte die oberste Finanzkontrollbehörde des Landes unter Präsident Christoph Weiser die Kritik an diesem Hilfspaket des Landes und bestätigte, dass man in diesem Verfahren auf Bitten des Verfassungsgerichtes die kritische Position des Hofes in einer 16-Seiten-Stellungnahme ausgeführt habe. Der Hof pocht auch in Brandenburg auf die Schuldenbremse.

Lange nennt Schuldenbremse „Schönwetterregelung“

„Die Schuldenbremse ist aus meiner Sicht eine Schönwetterregelung aus einer anderen Zeit. Sie hat alles Mögliche getan, aber keine Schulden gebremst“, sagte dagegen Lange. Seit Inkrafttreten 2020 habe immer wieder die Ausnahmeregel über Erklärungen von Notlagen gezogen werden müssen. „Das sprengt das Budgetrecht, das Königsrecht der Parlamente.“ Sie stehe für eine regulär vernünftige, sparsame Finanzpolitik. Zu den Brandenburg-Auswirkungen von Karlsruhe und Bundessperre sagte Lange: „Wir arbeiten mit Hochdruck daran. Wir wollen diese Klarheit.“ Verlässliche Angaben könne man noch nicht machen.

Der Landesrechnungshof wies in Bezug auf den Doppelhaushalt 2023/2024 mit dem „Brandenburg-Paket“ auf Anfrage darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht seine verfassungsrechtliche Einschätzung zu Fragen der Schuldenbremse „umfassend bestätigt“ habe. Das betreffe nicht nur die Notwendigkeit „eines unmittelbaren Veranlassungszusammenhangs“ zwischen der vom Parlament festgestellten Notlage und den auf dieser Grundlage ausnahmsweise zulässigen Kreditaufnahmen zur Bewältigung der außergewöhnlichen Notsituation. Auch die mehrfach angemahnte Einhaltung der Haushaltsprinzipien der Jährlichkeit von Haushalten seien deutlich gestärkt worden.

AfD will „Brandenburg-Paket“ kippen

„Das Landesverfassungsgericht wird nun im Lichte des klaren Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu entscheiden haben“, so der Landesrechnungshof. „Die haushaltsrechtlichen Prinzipien gelten in Brandenburg ebenso, wie die Darlegungslasten des Gesetzgebers zum Veranlassungszusammenhang.“ Die AfD will mit der Verfassungsklage das „Brandenburg-Paket“ kippen, aus dem die Kenia-Koalition aus SPD, CDU und Grünen etwa auch Kita-Beitragsentlastungen für Familien im Land finanziert.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Umschichtung von Corona-Krediten in den Klima- und Transformationsfonds des Bundes für nichtig erklärt, was eine Kettenreaktion auslöst. „Anders als der Bund haben wir nicht benötigte Corona-Kreditermächtigungen umgewidmet: Bei uns gab es immer eine Parallelität von Doppelhaushalt, Notlage-Erklärung und Kreditermächtigungen sowohl 2023 als auch 2024“, sagte Lange. Man müsse das Verfahren am Landesverfassungsgericht abwarten.

Lausitzer Kommunen in Sorge

Die Lausitzer Kommunen sehen die vorsorgliche Sperrung von Finanzzusagen für kommende Jahre durch den Bund mit Sorge. „Wir befürchten, dass diese Haushaltssperre dazu führt, dass Projekte nicht oder nur verzögert umgesetzt werden können“, sagte die Sprecherin der Lausitzrunde für die Brandenburger Kommunen, Christine Herntier, der Deutschen Presse-Agentur. Selbst wenn die zugesagten 40 Milliarden Euro des Bundes für den Strukturwandel in den Kohleregionen sicher seien, würden für die Umsetzung dennoch Partner gebraucht. „Wenn diese nicht handlungsfähig sind, haben wir ein Problem“, so Herntier.

An diesem Freitag tagt die Große Lausitzrunde mit Vertretern aus Sachsen und Brandenburg in Spremberg (Spree-Neiße). Auch der Ostbeauftragte Carsten Schneider nimmt an dem Treffen teil. (mit dpa)

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