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Michael Stübgen (CDU), Innenminister von Brandenburg.

© dpa/Jens Kalaene

Flüchtlings-Debatte: Brandenburgs Innenminister hält individuelles Asylrecht für überflüssig

Wie soll Deutschland auf die steigenden Flüchtlingszahlen reagieren? Aus Sicht von CDU-Politiker Michael Stübgen reichen die Regelungen nach der Genfer Flüchtlingskonvention aus.

Vor dem Hintergrund steigender Flüchtlingszahlen sieht Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen das individuelle Recht auf Asyl in Deutschland kritisch. Nach dem Zweiten Weltkrieg und den Erfahrungen der Nazizeit sei es durchaus richtig gewesen. In den vergangenen 70 Jahren habe es jedoch massive Veränderungen der internationalen Fluchtbewegungen gegeben, sagte der CDU-Politiker und stellvertretende Ministerpräsident am Dienstag dem Deutschlandfunk. Der Individualanspruch sei nicht mehr die richtige Antwort.

„Wir haben im Moment im Artikel 16 zwei Zugangsstrukturen“, sagte Stübgen. „Es gibt den Individualanspruch und es gibt den Institutsanspruch über die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention.“ Der Individualanspruch als solcher sei überflüssig, so der Innenpolitiker.

„In diesem Zusammenhang wäre es durchaus möglich, dass wir als Deutschland in Zusammenarbeit zum Beispiel mit dem UNHCR (Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen, Anm. d. Red.) Flüchtlinge aufnehmen“, argumentierte Stübgen. „Wir haben so ein kleines Programm in Brandenburg - das funktioniert sehr gut - mit Jordanien, wo wir über den UNHCR bis zu 200 Flüchtlinge aufnehmen“, sagte der Innenminister. „Damit verhindert man auch die mörderische Reise übers Mittelmeer oder über die Balkanroute oder über Moskau und Minsk.“

In Artikel 16 im Grundgesetz heißt es: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Allerdings kann sich darauf nur berufen, wer nicht aus einem EU-Mitgliedsland oder einem sogenannten sicheren Drittstaat nach Deutschland eingereist ist. (dpa)

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