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© dpa/Annette Riedl

Cannabis-Legalisierung: Brandenburgs Minister Stübgen warnt vor Chaos bei Kontrollen

Zum 1. April soll Cannabis unter bestimmten Vorgaben legalisiert werden. Brandenburgs Innenminister und auch die Polizei sind skeptisch - und hoffen auf eine Verzögerung der Gesetzesumsetzung durch den Bundesrat.

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) hat erneut vor der vom Bund geplanten Cannabis-Legalisierung zum 1. April gewarnt. Selbst wenn er ein Verfechter der Entkriminalisierung wäre, berge das Gesetz zu viele Ungenauigkeiten und Fallstricke für die Polizei, sagte der Minister am Mittwoch bei der Vorstellung der Brandenburger Kriminalitätsstatistik. „Es darf so nicht in Kraft treten“, sagte Stübgen, der auch Vorsitzender der Innenministerkonferenz der Länder ist.

Das Cannabis-Gesetz stärke den Schwarzmarkt, lasse wesentliche Sicherheits- und Gesundheitsfragen offen und könne nicht kontrolliert werden. Vorgesehen ist zum Beispiel ein Konsumverbot im Abstand von 100 Metern um Schulen. Die Einhaltung dieser Regel ließe sich kaum überwachen, sagte Stübgen.

Mehr Cannabis-Konsumenten, mehr Verkehrsunfälle?

Im Februar warnten die Innenminister der Länder warnten zudem vor Gefahren für die Verkehrssicherheit. Die Legalisierung werde zwangsläufig zur Folge haben, dass mehr Menschen Cannabis konsumieren, heißt es in einem von Stübgen unterzeichneten Brief an die Bundestagsfraktionen und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). „Ebenso zwangsläufig wird es mehr Verkehrsunfälle mit leichten, aber auch mit schweren Folgen geben, die auf Cannabis-Einfluss zurückzuführen sind“, sagten die Länder-Minister.

Der Bundestag hatte vergangenen Monat ein Gesetz der Ampel-Koalition beschlossen, mit dem Besitz und Anbau der Droge zum 1. April mit Vorgaben für Volljährige legal werden sollen. Erlaubt werden soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Das Gesetz kommt am 22. März in den Bundesrat. Es ist nicht zustimmungsbedürftig, die Länderkammer könnte aber den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren abbremsen.

Auch Brandenburgs Polizei ist alarmiert

„Eine Entlastung der Polizei durch das geplante Gesetz sehe ich nicht – im Gegenteil“, betonte auch Brandenburgs Polizeipräsident Oliver Stepien am Mittwoch. Es müsse dennoch in jedem Fall zunächst ermittelt werden, woher der Konsument das Cannabis bezogen habe, um dann die Legalität festzustellen.

Derzeit spielt Cannabis bei der Rauschgiftkriminalität in Brandenburg die Hauptrolle. 4557 Taten standen im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit der Droge, wie aus der Polizeistatistik hervorgeht. Insgesamt ist die Drogenkriminalität 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 2,2 Prozent auf 7712 Delikte leicht zurückgegangen. Deutlich zugenommen haben Fälle mit harten Drogen wie Kokain (393 Taten, plus 31,4 Prozent) und Heroin (52 Fälle, plus 26,8 Prozent).

Der Gesamtrückgang bei der Rauschgiftkriminalität spiegele keine Verbesserung der Situation wider, warnte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Brandenburg. „Vielmehr ist das ein Indiz für eine Verlagerung in den digitalen Raum und einen Mangel an Ressourcen für effektive Kontrollen“, heißt es in einer Mitteilung vom Mittwoch. Die GdP fordere daher eine stärkere Fokussierung auf digitale Ermittlungsansätze und eine bessere Ausstattung der Polizei für den Kampf gegen die Drogenkriminalität im Internet. 

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