zum Hauptinhalt

Kinder-Rauswurf: Bahn will Vorschriften nicht präzisieren

Zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit wurde ein Kind ohne Fahrkarte aus dem Zug geworfen. Die Bahn AG plant jedoch keine Präzisierung der Anweisungen an Schaffner. Der Konzern hält seine Dienstvorschriften für eindeutig.

Auch nachdem zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit ein Schaffner der Bahn AG ein minderjähriges Kind, das keine Fahrkarte dabeihatte, aus dem Zug geworfen hat, will der Konzern keine besonderen Anweisungen an seine Mitarbeiter geben, wie sie sich zu verhalten haben. In den Dienstvorschriften sei klar geregelt, dass Minderjährige, wie auch Schwangere oder alkoholisierte Personen, nicht aus dem Zug verwiesen werden dürfen, sagte gestern ein Bahnsprecher. Und jeder Mitarbeiter müsse die Dienstvorschriften kennen, die auch Grundlage der Prüfungen sei, die ein Beschäftigter vor dem Einsatz absolvieren müsse. Warum trotzdem gleich zwei Mitarbeiter innerhalb kurzer Zeit Kinder aus Zügen geschickt haben, konnte sich der Sprecher nicht erklären.

Zuletzt zwang, wie berichtet, am vergangenen Mittwoch ein von der Bahn „Kundenbetreuer im Nahverkehr“ genannter Schaffer ein 13-jähriges Mädchen in Wittstock dazu, aus dem Zug zu steigen – rund 40 Kilometer von zu Hause entfernt. Das Mädchen hatte keinen Fahrschein dabei. Ende Oktober hatte eine Schaffnerin in Bad Doberan in Mecklenburg-Vorpommern eine Zwölfjährige aus dem Zug gewiesen.

In beiden Fällen suspendierte die Bahn nach ihren Angaben die Mitarbeiter sofort. Der „Kundenbetreuer“ in dem Wittstocker Fall werde in der kommenden Woche befragt, weil er durch den Schichtdienst bisher nicht zu erreichen gewesen sei, sagte der Bahnsprecher weiter. Die angebliche Äußerung des Mitarbeiters, er habe die Eltern des Mädchens nicht über sein Diensthandy angerufen, weil er die Gebühren aus eigener Tasche zahlen müsse, sei aber „Quatsch“. Gerade auch für solche Fälle seien die Handys gedacht.

Eine generelle Vorschrift, Fahrgäste ohne Ticket aus dem Zug zu werfen, gebe es im Übrigen nicht. Wer sich ausweise, könne in der Regel auch weiterfahren. Wie die Mitarbeiter in den anderen Fällen vorgehen sollten, liege in ihrem Ermessen. Sie könnten auch Kontakt zu ihren Dienststellen oder auch zur Bundespolizei aufnehmen. Wer keinen Fahrschein habe und sich bei einer Kontrolle dann „querstelle“, müsse den Zug aber verlassen; notfalls auch mit Hilfe der Bundespolizei.

„Kundenbetreuer“ setzt die Bahn fast nur noch in den Regional-Express-Linien ein, die in der Regel auf Hauptstrecken fahren. Auf Nebenlinien fahren die Züge meist ohne Schaffner. Dort gibt es dann Kontrollen durch mobile Mitarbeiter – ähnlich wie bei der BVG und der S-Bahn in Berlin. 

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false