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Im Völkerrecht vorgesehen: Kann Russland zu Reparationszahlungen verpflichtet werden?
Der Wirtschaftsrechtler Christian Tietje sieht die Verwendung russischen Staatsvermögens für den Wiederaufbau in der Ukraine skeptisch. Anders steht es um den Besitz von Oligarchen.
Von Albrecht Meier
Herr Tietje, die Vollversammlung der Vereinten Nationen hat jüngst eine Resolution verabschiedet, die eine Grundlage für spätere Reparationszahlungen Russlands an die Ukraine darstellen soll. Sind solche Reparationszahlungen denkbar?
Reparationszahlungen sind im Völkerrecht vorgesehen. Der Staat, der das Völkerrecht gebrochen hat - also Russland -, hat die Verpflichtung, Ersatz für die erlittenen Schäden zu leisten. Man sollte die Resolution der UN-Vollversammlung aber auch nicht überbewerten.
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