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Berlin, Deutschland, 01.02.2024: Deutscher Bundestag: Haushaltswoche, 151. Sitzung: Bundesjustizminister Marco Buschmann, FDP *** Berlin, Germany, 01 02 2024 German Bundestag Budget Week, 151 Session Federal Minister of Justice Marco Buschmann, FDP Copyright: xdtsxNachrichtenagenturx dts_30131

© IMAGO/dts Nachrichtenagentur

„Wahlverwandtschaft herstellen“: Buschmann legt Eckpunkte für Verantwortungsgemeinschaft vor

Füreinander Verantwortung übernehmen, ohne in Liebe verbunden zu sein – das will Justizminister Buschmann möglich machen. Eine „Ehe light“ solle es nicht werden.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die Eckpunkte für die sogenannte Verantwortungsgemeinschaft vorgelegt. Zielgruppen seien etwa Senioren oder Alleinerziehende, die zusammen wohnen und sich gegenseitig helfen wollten, sagte Buschmann am Montag. Ihr Verhältnis soll über eine neue Rechtsform abgesichert werden.

Es handele sich dabei um etwas „völlig anderes“ als eine Ehe, betonte Buschmann. Die Mitglieder solcher Gemeinschaften wollten nicht in Liebe in allen Punkten verbunden sein. Deshalb sei dies keine „Ehe light“, sondern ermögliche es, „so etwas wie eine Wahlverwandtschaft herzustellen“.

Buschmann plant Stufenmodell

Buschmanns Eckpunkte sehen vor, dass Volljährige, die sich nahestehen, künftig bestimmte Rechte für jeweils andere beim Notar festschreiben können. Der Minister plant dafür ein Stufenmodell. In der „Grundstufe“ soll es etwa darum gehen, bei der Auswahl eines rechtlichen Betreuers oder bei einer Lebendorganspende für die jeweils andere Person berücksichtigt zu werden. In weiteren Modulen können dem Vorschlag zufolge darüber hinaus gehende Rechte, die das Zusammenleben, Gesundheit, Pflege und Vermögen betreffen, vereinbart werden. Dabei geht es etwa um Auskunftsansprüche beim Arzt.

Buschmann will zudem prüfen, ob Partner in einer Verantwortungsgemeinschaft auch eine Pflegeauszeit nehmen können. Die Verantwortungsgemeinschaft soll maximal sechs Personen umfassen, bei einer sogenannten Zugewinngemeinschaft nur zwei Personen, die nicht verheiratet sind. Am besonderen Schutz von Ehe und Familie werde die Verantwortungsgemeinschaft nichts ändern, hieß es in der Mitteilung des Ministeriums.

Die neue Form soll demnach keine Auswirkungen auf das Verhältnis von Eltern zu Kindern haben und keine Steuererleichterungen bewirken. Auch für eine Aufenthaltsberechtigung oder die Erbfolge hätte sie keine Folgen. Einen Gesetzentwurf kündigte Buschmann für die nächsten Monate an.

SPD und Queer-Beauftragter begrüßen Vorschlag

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßte die Eckpunkte, forderte aber innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens, auf einen Schutz vor Ausbeutung zu achten. Der zuständige Berichterstatter der SPD, Jan Plobner, verwies in dem Zusammenhang auf ein ähnliches Gesetz in Frankreich. Dort lasse sich beobachten, dass Frauen weiterhin das unbezahlte Kümmern – die Care-Arbeit – übernehmen und dann finanziell im Regen stehen, wenn sich die Gegenseite einseitig und unvorhergesehen aus der Gemeinschaft zurückziehe.

Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), sieht in der Verantwortungsgemeinschaft einen Fortschritt auch für queere Menschen. „Für queere Menschen wird die Verantwortungsgemeinschaft eine Möglichkeit, ihre Wahlfamilie rechtlich abzusichern“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfamilienministerium den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Montag.

„Für Lesben, Schwule oder transgeschlechtliche Menschen ist es oftmals die Wahlfamilie, die aufgrund von Ablehnung nach dem Coming-out den Platz der Herkunftsfamilie eingenommen hat“, erklärte Lehmann. Sie unterstützten sich im Alltag und in Notfällen gegenseitig. (AFP, epd)

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