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Politik: Wahlergebnis im Norden bestätigt

Verfassungsgericht: Südschleswigscher Wählerverband behält Sonderstatus.

Schleswig - Das Landesverfassungsgericht in Schleswig hat am Freitag den Sonderstatus des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) als parteipolitischer Arm für die dänische Minderheit bestätigt und mehrere Wahlprüfungsbeschwerden zur Mandatsverteilung bei der schleswig-holsteinischen Landtagswahl im Mai 2012 abgewiesen.

Mit dieser höchstrichterlichen Entscheidung bleibt auch die Küstenkoalition zwischen SPD, Grünen und SSW und damit die Landesregierung unter Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) unangerührt. Der SSW hatte mit 4,6 Prozent der Stimmen drei Sitze im Landesparlament bekommen. Führende Mitglieder der Jungen Union und einzelne der CDU hatten dies beklagt, weil sie den Minderheitenstatus und dessen Repräsentanz durch den SSW infrage stellten. Mit Verweis auf die Bonn-Kopenhagener Erklärung von 1955 bestätigte das Gericht einstimmig die Sonderrolle des SSW als Minderheitenvertreter. Ebenfalls einstimmig wurde die Fünf-Prozent-Hürde als verfassungskonform bewertet. Schwierig gestaltete sich einzig die Frage der Gewichtung des SSW-Minderheitenprivilegs. Mit 4:3 Stimmen votierte das Gericht dafür, dass die Zubilligung einer SSW-Minderheitenrepräsentanz stärker wiege als das Gleichheitsgebot bei den Wahlen. Drei der sieben Richter sprachen sich dafür aus, dass der SSW bei Nichterreichen von fünf Prozent auch mit nur einem Grundmandat seine Parlamentsarbeit erfüllen könne.

Eine Debatte um eine vorzeitige dritte Landtagswahl nacheinander ist somit vom Tisch. Albig hatte für den Fall, dass dem SSW Mandate abgesprochen worden wären, für schnellstmögliche Neuwahlen plädiert. Dieter Hanisch

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