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Ein mutmaßliches IS-Mitglied muss sich vor dem OLG Düsseldorf verantworten.

© dpa/Christoph Schmidt

„Übergeordnete Position“ in Terrormiliz: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen mutmaßliches IS-Mitglied

Der Algerier Mohamed A. befindet sich seit geraumer Zeit in U-Haft. Er reiste 2015 nach Deutschland und sammelte rund 10.000 Euro für in Syrien inhaftierte weibliche IS-Mitglieder.

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat erhoben. Der Beschuldigte soll in Syrien eine „übergeordnete Position“ in einer Kampftruppe der Terrormiliz bekleidet haben und befindet sich seit geraumer Zeit in Deutschland in Untersuchungshaft, wie die oberste deutsche Anklagebehörde am Montag in Karlsruhe mitteilte.

Die Anklage gegen den algerischen Staatsangehörigen Mohamed A. habe man am 30. November 2023 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf erhoben.

Laut Bundesanwaltschaft schloss sich der Beschuldigte im Jahr 2013 der ausländischen terroristischen Vereinigung an. „Er beteiligte sich an Kampfeinsätzen, stellte für solche Einsatzteams zusammen und bildete auch Kämpfer aus.“ Bei einer Gelegenheit sollen A. und seine Kampfgruppe mehrere Personen festgenommen haben, die der IS anschließend zum Tode verurteilte.

Zudem habe Mohamed A. IS-Mitgliedern geholfen, aus der Türkei nach Syrien einzureisen und sei Verhandlungsführer beim Austausch von Gefangenen gewesen, hieß es weiter in Karlsruhe. Im Sommer 2015 sei A. nach Deutschland eingereist und bis Januar 2021 weiter Mitglied des IS gewesen.

In Deutschland sammelte er der Anklage zufolge Spenden für in Syrien inhaftierte weibliche IS-Mitglieder. Insgesamt habe A. Gelder in Höhe von rund 10.000 Euro über Mittelsmänner an den IS in Syrien weitergeleitet. Zudem sei er in die Ausschleusung von IS-Frauen aus syrischen Gefangenenlagern eingebunden gewesen. Der Mann befinde sich seit 24. Juli 2023 in U-Haft. Zuvor habe er seit Januar 2021 in anderer Sache in Strafhaft gesessen.

Eine Sprecherin des OLG in Düsseldorf sagte, es werde zügig binnen Wochen über eine Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden. (dpa)

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