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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) soll nach Informationen des „Spiegel“ erstmals einen Entwurf für ein Gesetz erarbeiten lassen, das den Einsatz von V-Leuten der Polizei zur Strafverfolgung regeln soll. 

© dpa/Britta Pedersen

Update

Strengere Vorgaben, keine Minderjährigen: Buschmann legt offenbar Gesetzentwurf für Einsatz von V-Leuten vor

Informanten der Polizei arbeiten noch immer ohne gesetzliche Grundlage. Nun soll unter anderem die Strafprozessordnung geändert werden. Auch die Dauer der Spitzeltätigkeit wird wohl begrenzt.

| Update:

Mehrere Skandale hatten eine breite Debatte über Einsätze von V-Leuten bei der Polizei ausgelöst – dazu zählte nicht zuletzt der Fall des Informanten, der 2015 im Umfeld des späteren Attentäters vom Berliner Breitscheidplatz, Anis Amri, eingesetzt wurde.

Nun hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nach Informationen des „Spiegel“ erstmals einen Entwurf für ein Gesetz erarbeiten lassen, das den Einsatz von V-Leuten der Polizei zur Strafverfolgung regeln soll. Demnach ging das Papier in der vergangenen Woche dem Bundesinnenministerium zur Abstimmung zu.

Der Referentenentwurf aus dem Justizministerium sieht dem Bericht zufolge Änderungen in der Strafprozessordnung vor. So soll die Arbeit der Informanten etwa fortlaufend gerichtlich kontrolliert werden.

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Ampel würde Gesetzeslücke bei V-Leuten schließen

Striktere Vorgaben soll es der Vorlage zufolge auch bei Dauer und Bezahlung von V-Mann-Einsätzen geben. Zukünftig sollen Personen höchstens fünf Jahre lang als Polizeispitzel arbeiten und finanziell nicht von Geldzahlungen der Behörden abhängig sein - Abgeordnete und deren Mitarbeiter kämen demnach grundsätzlich nicht infrage.

Das Gleiche gälte, wenn die Reform so umgesetzt werden sollte, für Minderjährige sowie Menschen, die an einem Aussteigerprogramm teilnehmen.

Aussagen vor Gericht sollen mithilfe einer „audiovisuellen Vernehmung“ und entsprechenden Verfremdungen möglich sein, um die Identität der Informanten zu schützen.

Mit der Reform würde die Ampel eine seit Jahrzehnten bestehende Gesetzeslücke schließen. Während es für V-Leute des Verfassungsschutzes seit der Aufarbeitung der rechtsterroristischen Morde des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) strenge Regeln gibt, arbeiten Informanten der Polizei noch immer ohne eine eigene gesetzliche Grundlage.

Rechtliche Basis ihres Einsatzes sind bislang nur vergleichsweise lax gehaltene Verwaltungsvorschriften und eine allgemeine Klausel der Strafprozessordnung.

Innerhalb der Regierung könnte der Vorstoß in den nächsten Monaten zu Spannungen führen. Zwar einigte sich die Ampel schon im Koalitionsvertrag grundsätzlich auf eine Reform des V-Mann-Wesens.

Mit dem Vorgang vertraute Beamte befürchten dem Bericht zufolge jedoch, dass Druck aus den Polizeibehörden und aus dem eigenen Haus Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zusetzen könnten.

Die Gesetzesinitiative wurde auch durch Enthüllungen des „Spiegel“ zum Fall des V-Mannes Murat Cem alias „VP01“ ausgelöst. Er war der Informant, der 2015 im Umfeld des späteren Attentäters vom Breitscheidplatz, Anis Amri, eingesetzt wurde und mehrfach vor ihm warnte. Cems Werdegang als langjähriger Polizeihelfer offenbarte massive Missstände im V-Mann-Wesen. (lem)

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