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Ein schriftliches Bekenntnis zum Existenzrecht Israels muss in Sachsen-Anhalt abgeben, wer sich um die deutsche Staatsbürgerschaft bewirbt.

© imago/RHR-Foto/IMAGO/Dennis Ewert/RHR-FOTO

Staatsbürgerschaft nur mit Bekenntnis zu Israel: Warum Sachsen-Anhalt seine Einbürgerungs-Regeln verschärft

Wer sich in Sachsen-Anhalt um die deutsche Staatsbürgerschaft bewirbt, muss ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels abgeben. Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) erklärt, warum sie das verlangt.

Frau Zieschang, wer in Sachsen-Anhalt eingebürgert werden will, muss ein schriftliches Bekenntnis zum Existenzrecht Israels abgeben. Warum haben Sie den Erlass an die Landkreise und kreisfreien Städte herausgegeben?
Am 22. Oktober 2023 wurde in Dessau die neue Weill-Synagoge und an diesem Sonntag wird die neue Synagoge in Magdeburg eröffnet. Innerhalb weniger Wochen wird Sachsen-Anhalt durch zwei Sakralbauten bereichert, und jüdisches Leben findet Raum für neue Entfaltung.

Dies ist nach dem rechtsextremistischen Anschlag auf die jüdische Synagoge in Halle am 9. Oktober 2019, der eine Zäsur für das Land war, ein Geschenk. Umso mehr ist es Verpflichtung für alle Behörden des Landes, jüdisches Leben zu schützen und jeder Form von Antisemitismus entschieden zu begegnen.

Ist der Antisemitismus unter Einbürgerungskandidaten in Sachsen-Anhalt ein besonderes Problem?
Die Sicherheit Israels und der Schutz jüdischen Lebens in Deutschland ist deutsche Staatsräson und gemeinsame Verpflichtung. Wer in unser Land kommt und hier Schutz sucht, hat dies ohne Wenn und Aber anzuerkennen. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen will, muss sich zu dieser Verpflichtung und zum Existenzrecht Israels bekennen. Zusätzlich dazu sollten Einbürgerungstests um Fragen zur besonderen Verantwortung für jüdisches Leben in Deutschland und zum Existenzrecht Israels ergänzt werden.

Warum halten Sie die allgemeinen Fragen zum Nationalsozialismus, die bei den Einbürgerungstests gestellt werden, für nicht ausreichend?
Beim Einbürgerungstest wird gegenwärtig historisches Wissen abgefragt. Es wird nicht gefragt, welche besondere Verantwortung sich daraus für das Hier und Heute ergibt. Deutsche Staatsräson darf kein Lippenbekenntnis sein, sondern muss mit Leben gefüllt werden. Bei antisemitischen Einstellungen ist deshalb die Einbürgerung zu versagen. Nur so wird Integration in unserem Land gelingen.

Wie lässt sich in der Praxis überprüfen, ob es bei Bewerbern trotz gegenteiliger schriftlicher Beteuerungen antisemitische Einstellungen gibt?
Dieselbe Frage stellt sich schon heute beim Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Ohne gegenteilige Anhaltspunkte ist das Bekenntnis des Einbürgerungsbewerbers zu akzeptieren. Eine arglistige Täuschung der Einbürgerungsbehörde, die zu einer rechtswidrigen Einbürgerung führt, kann jedoch die Rücknahme der Einbürgerung zur Folge haben.

Der SPD-Innenpolitiker Helge Lindh wendet ein, dass sich mit einer Unterschrift allein anti-israelischer Hass nicht wegräumen lasse. Was sagen Sie dazu?
Das behaupte ich auch gar nicht. Antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtende Einstellungen, also auch anti-israelischer Hass können allein durch eine Unterschrift nicht beseitigt werden. Eine unter einem falsch abgegebenen Bekenntnis erwirkte – rechtswidrige – Einbürgerung kann aber zurückgenommen werden.

Im Übrigen verkennt Herr Lindh, dass schon heute jeder und jede, die oder der deutscher Staatsbürger werden will, feierlich bekennen muss, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu achten. Wer dieses Bekenntnis nicht abgibt, wird schon heute nicht eingebürgert. Auf dieses Bekenntnis zu verzichten, ist keine Option.

Sie unterstützen die Forderung Ihrer Partei, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten um die Maghreb-Staaten zu ergänzen. Wie bewerten Sie es, dass die Ampel in Berlin in der Frage der sicheren Herkunftsstaaten gespalten ist?
Die zögerliche Haltung des Bundes, nur Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten einzustufen, wird dem aktuellen Migrationsgeschehen auch nicht im Ansatz gerecht. Damit bleibt der Bund hinter dem einstimmigen Beschluss der Innenministerkonferenz von Mitte Juni 2023 zurück, wonach auf Initiative von Sachsen-Anhalt auch Armenien, Indien und die Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden sollen.

Es ist überhaupt kein Grund ersichtlich, Indien als größte Demokratie der Welt nicht als sicheren Herkunftsstaat einzustufen. Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten muss deutlich erweitert werden, um irreguläre Migration zu begrenzen. Damit würde auch ein klares Signal in diese Länder ausgesendet, dass sich jemand ohne wirklichen Schutzgrund gar nicht erst auf den Weg macht.

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