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Tabakqualm. Nicht alle Beschäftigten sind davor geschützt.

© dpa

Tabakqualm am Arbeitsplatz: SPD-Politiker fordern besseren Nichtraucherschutz

Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten vor Tabakrauch schützen. Doch in manchen Branchen gibt es Ausnahmen. Damit müsse endlich Schluss sein, fordern SPD-Politiker.

Experten der SPD haben gefordert, bei der anstehenden Überarbeitung des Arbeitsstättenverordnung auch den Nichtraucherschutz nachzubessern. Die bisherigen Einschränkungen von Schutzmaßnahmen bei „Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr“ müssten verschwinden, verlangen die Abgeordneten Burkhard Blienert und Lothar Binding.

Die Belegschaften müssten „umfassend“ vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt werden, heißt es in ihrem Vorstoß. „Der einzig wirksame Schutz ist und bleibt ein konsequentes Rauchverbot – ohne Ausnahmen.“ Auf diese Weise lasse sich im übrigen auch Wettbewerbsgleichheit herstellen.

34 Prozent der Nichtraucher sind nach wie vor Tabakrauch ausgesetzt

Die beiden Politiker beriefen sich auf neueste Erhebungen des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ), wonach noch immer 34 Prozent der nichtrauchenden Männer und 22 Prozent der nichtrauchenden Frauen einmal wöchentlich Belastungen mit Tabak ausgesetzt seien. Betroffen seien davon vor allem Bauarbeiter, die auch in Innenräumen tätig sind, und Beschäftigte in Gastgewerbe und Einzelhandel.

Das Krebsforschungszentrum habe errechnet, dass allein die Behandlung von tabakbedingten Erkrankungen bei Passivrauchern mehr als eine Milliarde Euro koste. Insgesamt bezifferten die Wissenschaftler die direkten und indirekten Schäden des Rauchens auf 80 Milliarden Euro im Jahr.

Ausnahmen für "Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr"

Der Verordnung zufolge hat der Arbeitgeber alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, nichtrauchende Mitarbeiter wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. Ausnahmen gibt es jedoch für „Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr“. Dort haben Arbeitgeber Schutzmaßnahmen „nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen", heißt es in Paragraf 5, Absatz 2, der Verordnung.

Dieser Passus müsse gestrichen werden, fordern Blienert und Binding. Ein Vorbild könnte Österreich sein, wo in den Gaststätten ab 2018 auch separate Raucherräume verschwinden sollen. Im europäischen Vergleich hinke Deutschland beim Nichtraucherschutz weiter hinterher, sagte Blienert dem Tagesspiegel.

Streit um neue Arbeitsschutz-Verordnung

Die Gelegenheit für eine Nachbesserung scheint günstig: Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will gerade die Arbeitsstättenverordnung nachbessern. Allerdings ist sie damit bei Arbeitgebern und in Teilen der Union auf derart heftige Kritik gestoßen, dass sich am Sonntag womöglich auch der Koalitionsausschuss damit beschäftigten muss. Bei dem Streit geht es um Vorgaben wie Fenster für Pausen- und Bereitschaftsräume, verschließbare Spinde für alle Mitarbeiter und genügend Platz zum Auflegen der Handflächen vor Computertastaturen in Heimbüros.

In Regierungskreisen werden dem Vorstoß zum Nichtraucherschutz aufgrund dessen wenig Chancen eingeräumt. Es sei höchst unwahrscheinlich, hieß es, dass man die ohnehin aufgeladene Atmosphäre nun auch noch mit weiteren Änderungsideen aufheize.

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