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Bei der AfD beträgt der Anteil öffentlicher Mittel an den Gesamteinnahmen fast 45 Prozent.

© dpa/Klaus-Dietmar Gabbert

Öffentliche Mittel für Rechte: Gelder vom Staat sind größte Einnahmequelle der AfD

Die AfD gilt in Teilen als gesichert rechtsextrem. Prozentual finanzierte sich 2022 keine andere Partei so stark über öffentliche Gelder. Dies zeigen die Rechenschaftsberichte.

Einblick in die Finanzen: Keine andere im Bundestag vertretene Partei finanziert sich prozentual so stark aus staatlichen Geldern wie die AfD. Bei ihr beträgt der Anteil öffentlicher Mittel an den Gesamteinnahmen fast 45 Prozent, es ist sogar ihre größte Einnahmequelle. Bei der SPD liegt der Anteil dagegen nur bei knapp 30 Prozent.

Dies zeigen die vom Bundestag veröffentlichten Rechenschaftsberichte der Parteien für das Jahr 2022 zeigen. Neuere Zahlen liegen noch nicht vor. Die AfD wird zwar vom Verfassungsschutz beobachtet und in Teilen als gesichert rechtsextrem eingestuft. Die Berichte belegen auch: Die SPD erzielt von allen Parteien die mit Abstand höchsten Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen.

Anteil staatlicher Gelder bei der CDU rund 33 Prozent

Mit 10,4 Millionen Euro bekam die AfD im Jahr 2022 zwar von allen Parteien in absoluten Zahlen die niedrigste staatliche Teilfinanzierung. Vor allem wegen sehr niedriger Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen von nur rund 3,8 Millionen Euro war dies aber ein Anteil von 44,9 Prozent an den Gesamteinnahmen.

Zum Vergleich: Die SPD erhielt rund 47,7 Millionen Euro an staatlichen Geldern. Dies machte aber nur 29,8 Prozent ihrer Gesamteinnahmen aus. Mitgliedsbeiträge von 54,5 Millionen Euro trugen bei der SPD zu 34 Prozent zu den Einnahmen bei.

Bei der CDU lag der Anteil staatlicher Gelder an den Gesamteinnahmen bei 32,6 Prozent. Bei der FDP waren es 36,9, bei der Linken 36,1, bei den Grünen 35,4 und bei der CSU 32,7 Prozent.

Die staatliche Teilfinanzierung richtet sich nach den gültigen Wählerstimmen, die eine Partei bei den vergangenen Landes-, Bundes- und Europawahlen erzielt hat. Dabei gibt es allerdings ein absolute und eine relative Obergrenze. Die jährlich festgelegte Gesamtsumme für die staatliche Teilfinanzierung politischer Parteien bildet die absolute Obergrenze. 2023 waren dies rund 187,6 Millionen Euro.

Außerdem legt das Parteiengesetz fest, dass die staatliche Finanzierung jeder Partei die Summe ihrer jährlich selbst erwirtschafteten Einnahmen nicht überschreiten dürfe. Dies ist die relative Obergrenze. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Parteien überwiegend vom Staat finanzieren werden. (dpa)

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