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 Das Nato-Logo vor der Zentrale in Brüssel.

© Foto: Reuters/Yves Herman

Dringlichkeitssitzung am Mittwoch: Was in Artikel 4 und 5 des Nato-Vertrags steht

Warschau kündigte an, auf den Artikel 4 des Vertrags wohl zugreifen zu wollen. Was aber ist dort genau festgehalten und wann würde ein Bündnisfall nach Artikel 5 eintreten?

Die Nato geht den Berichten über mögliche russische Raketeneinschläge in Polen nach. „Wir prüfen diese Berichte und stimmen uns eng mit unserem Verbündeten Polen ab“, sagte ein Nato-Verantwortlicher am Dienstag in Brüssel.

Nach Angaben aus dem Bündnis könnte sich die Regierung in Warschau theoretisch auf Artikel 4 des Nordatlantik-Vertrags berufen und eine Aussprache der 30 Verbündeten verlangen. Eine solche Entscheidung sei aber noch nicht gefallen, hieß es in Brüssel.

Für Mittwoch eine Dringlichkeitssitzung der Nato-Botschafter geplant. Polens Präsident Andrzej Duda sagte, es sei „sehr wahrscheinlich“, dass sich der polnische Botschafter bei dem Treffen auf Artikel 4 des Nordatlantik-Vertrags berufen und eine Aussprache der 30 Verbündeten verlangen werde.

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In Artikel 4 sichern sich die Nato-Staaten „Konsultationen“ in allen Fällen zu, in denen ein Mitglied „seine territoriale Integrität, politische Unabhängigkeit oder Sicherheit“ gefährdet sieht. Daraus gehen aber nicht zwingend gemeinsame Schritte hervor.

Der polnische Staatspräsident Andrzej Duda (Archivbild)

© Foto: dpa/Hannibal Hanschke/Reuters/Pool

Artikel 5 im Nato-Vertrag regelt den Bündnisfall

Artikel 4 ist deutlich weniger weitreichend als der in Artikel 5 geregelte Bündnisfall. Dieser sieht im Falle eines „bewaffneten Angriffs“ auf einen oder mehrere Mitgliedstaaten eine kollektive Antwort vor.

Im Wortlaut heißt es dort:

„Die Parteien vereinbaren, dass ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird; sie vereinbaren daher, dass im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten.

Vor jedem bewaffneten Angriff und allen daraufhin getroffenen Gegenmaßnahmen ist unverzüglich dem Sicherheitsrat Mitteilung zu machen. Die Maßnahmen sind einzustellen, sobald der Sicherheitsrat diejenigen Schritte unternommen hat, die notwendig sind, um den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit wiederherzustellen und zu erhalten.“

Artikel 5 wurde in der 73-jährigen Nato-Geschichte nur ein einziges Mal von einem Mitgliedsland bemüht: Von den USA nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001.

Biden: Abschuss der Raketen aus Russland ist „unwahrscheinlich“

Nach Einschätzung der USA ist die in einem Dorf im Südosten Polen eingeschlagene Rakete vermutlich nicht aus Russland abgefeuert worden.

„Ich werde dafür sorgen, dass wir genau herausfinden, was passiert ist“, sagte Biden nach einem Krisentreffen am Rande des G20-Gipfels auf Bali. 

Nach den derzeit vorliegenden Informationen sei es „unwahrscheinlich“, dass die Rakete von russischem Boden aus abgeschossen worden sei. (Tsp/Afp)

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