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Hanno Berger, Steueranwalt, im Dezember 2022 im Gerichtssaal in Bonn. Der einstige Finanzbeamte in Hessen gilt als wichtigster Kopf im Cum-Ex-Skandal.

© dpa/Oliver Berg

„Mister Cum-Ex“ : Steueranwalt Hanno Berger scheitert mit Beschwerde am Bundesverfassungsgericht

Berger gilt als Architekt der Cum-Ex-Deals. Gegen seine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung wehrt er sich in allen Instanzen. Nun unterlag er vor dem höchsten deutschen Gericht.

Insgesamt 15 Jahre Haft könnten der Cum-Ex-Schlüsselfigur Hanno Berger wegen schwerer Steuerhinterziehung drohen. Jetzt hat Berger im Kampf gegen die lange Haftstrafe vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten.

Eine Verfassungsbeschwerde von Berger, die sich gegen das frühere Verwerfen seiner Revision durch den Bundesgerichtshof (BGH) richtete, sei nicht zur Entscheidung angenommen worden, teilte das höchste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. „Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht hinreichend begründet worden ist.“

Das Landgericht Bonn hatte Berger im Dezember 2022 wegen drei Fällen von besonders schwerer Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von acht Jahren und zur Rückzahlung von 13,7 Millionen Euro verurteilt. Seine Revision dagegen scheiterte im Herbst vor dem Bundesgerichtshof (BGH), das Urteil ist rechtskräftig. Daraufhin legte Berger, der als treibende Kraft im Cum-Ex-Steuerskandal in Deutschland gilt, Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht ein – und scheiterte nun abermals.

Berger habe eine Verletzung seines Verfahrensgrundrechts auf ein faires Verfahren geltend gemacht, so das Bundesverfassungsgericht, es fehle aber „an einer hinreichenden Darlegung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe“.

Auch der Argumentation, die angegriffenen Entscheidungen verletzten ihn in seinem Verfahrensgrundrecht auf rechtliches Gehör, folgte das Gericht nicht. Eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter sei ebenfalls nicht hinreichend dargelegt.

Zweites Urteil gegen Berger noch nicht rechtskräftig

Unabhängig vom Bonner Urteil hat das Landgericht Wiesbaden wegen anderer Cum-Ex-Fälle im Mai 2023 eine Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten gegen Berger verhängt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Berger wehrt sich auch dagegen. Sollte auch das Wiesbadener Urteil rechtskräftig werden, können beide Urteile verrechnet werden. Damit drohen Berger maximal 15 Jahre Haft – tatsächlich dürften es aber deutlich weniger werden.

Berger gilt als Wegbereiter dafür, dass die Cum-Ex-Deals im großen Stil betrieben wurden. Berger pries die Geschäfte bei Banken und Reichen als rechtssichere Steueroptimierung an, beriet bei der Konstruktion und verdiente Millionen daran. Später floh „Mr. Cum-Ex“ vor der Justiz in die Schweiz, bis er im Februar 2022 nach Deutschland ausgeliefert wurde. (dpa)

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