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Polizeibeamte begleiten einen Menschen, der per Flugzeug in sein Heimatland zurückgebracht wird.

© dpa/Michael Kappeler

Kein Pass für Judenhasser, neue Abschieberegeln: Ampel will Migrationsgesetze offenbar Donnerstag im Bundestag beschließen

SPD, Grüne und FDP sollen sich final über neue Gesetze in der Asylpolitik geeinigt haben. Einem Medienbericht zufolge sollen die Regelungen ab April gelten.

Lange hatten SPD, Grüne und FDP sich über den Kurs in der Asylpolitik gestritten, nun hat sich die Ampelkoalition einem Medienbericht zufolge auf Details geeinigt und die Gesetzentwürfe für leichtere Abschiebungen und schnellere Einbürgerungen abgesegnet.

Am Donnerstag sollen das „Gesetz zur Verbesserung der Rückführung“ und die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Bundestag beschlossen werden, berichtet die „Bild am Sonntag“. Die neuen Regeln sollen demnach ab April gelten.

Dem Bericht zufolge hat die Regierung bei den Regelungen zum Staatsangehörigkeitsrecht nachgebessert, nachdem antisemitische Hass-Parolen in Folge des Terrors der Hamas gegen Israel für Entsetzen in Deutschland gesorgt hatten. Um zu verhindern, dass Judenhasser den deutschen Pass bekommen, müssen Einbürgerungs-Kandidaten demnach künftig anerkennen, dass Deutschland ein besonderes Verhältnis zu Israel hat.

Wir haben schnellere Abschiebungen angekündigt, wir setzen sie um.

 Dirk Wiese, SPD-Fraktionsvize

Im Gesetzentwurf heißt es: „Einbürgerungsbewerber müssen sich künftig zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges, bekennen.“ 

Für die Ampelkoalition besteht demnach die gesetzgeberische Notwendigkeit, „Einbürgerungsbewerbern deutlich vor Augen zu führen“, dass bestimmte Handlungen „mit einer Einbürgerung nicht zu vereinbaren sind“.

Nicht alle bekommen Pflichtverteidiger bei Abschiebehaft

Auch bei den verschärften Abschieberegeln ist sich die Bundesregierung dem Bericht zufolge einig: Wer in Abschiebegewahrsam (von zehn auf 28 Tage erhöht) kommt, erhält demnach nur dann Zugang zu einem Pflichtverteidiger, wenn bis dahin kein Anwalt am Asylverfahren beteiligt war. Das soll nur für wenige Migranten zutreffen.

SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte der Zeitung: „Wir haben schnellere Abschiebungen angekündigt, wir setzen sie um. Durch die anwaltliche Beratung einiger weniger wird es nicht zu nennenswerten Verzögerungen kommen.“

Für Minderjährige und Familien mit Minderjährigen gilt eine Ausnahmeregel. Sie „werden grundsätzlich nicht in Abschiebungshaft genommen“, heißt es im Gesetzesentwurf. Wiese: „Das bedeutet keine Schonung für jugendliche Intensivtäter.“

Eine Verschärfung gibt es demnach auch bei Straftätern: Der Staat kann künftig eine Abschiebung auch mit einer Reihe kleinerer Straftaten begründen, „die innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten begangen wurden“.

Wenn ein Migrant zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe oberhalb der Bagatellgrenze von 90 Tagessätzen verurteilt wurde, bei der ein „antisemitischer, rassistischer, (…) geschlechtsspezifischer (…) oder sonstiger menschenverachtender Beweggrund“ festgestellt wurde, ist das laut Gesetzentwurf ebenfalls ein Abschiebe-Grund.

Wer „unter Nutzung falscher oder verfälschter Dokumente einreisen wollte“ wird mit einem „Einreise- und Aufenthaltsverbot“ belegt. Außerdem wird die Mindeststrafe für Schleuser auf eine „Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr“ angehoben. Dadurch wird die Tat zu einem Verbrechen. (lem)

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