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Der Türkei-Korrespondent der «Welt», Deniz Yücel, aufgenommen am 21.07.2016 in Berlin.

© dpa/ Karlheinz Schindler

Inhaftierter Journalist: Gerichtshof für Menschenrechte verlängert im Fall Yücel Frist für Türkei

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gibt der türkischen Regierung drei weitere Wochen Zeit, um zur Beschwerde des inhaftierten "Welt"-Korrespondenten Deniz Yücel Stellung zu beziehen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat der türkischen Regierung drei weitere Wochen Zeit gegeben, um zur Beschwerde des inhaftierten "Welt"-Korrespondenten Deniz Yücel Stellung zu beziehen. Dies bestätigte eine Sprecherin des Straßburger Gerichts am Mittwoch auf Anfrage.

Die erste Frist war am Dienstag abgelaufen. Die Regierung in Ankara hatte eine Fristverlängerung um sechs Wochen beantragt. Nun soll sie ihre Stellungnahme bis zum 14. November abgeben.

Yücel wurde am 14. Februar festgenommen, nachdem er sich bei der Polizei in Istanbul gemeldet hatte, um Fragen der Ermittler zu beantworten. Am 27. März wurde er nach Angaben des Straßburger Gerichtshofs vom Staatsanwalt vernommen - zu einigen Artikeln, die er für "Die Welt" geschrieben hatte. Am gleichen Tag ordnete ein Richter seine Untersuchungshaft an. Im Haftbefehl werden ihm Terrorpropaganda und Volksverhetzung vorgeworfen.

Mehrere Anträge Yücels wurden abgewiesen

Mehrere Anträge Yücels auf Freilassung wurden abgewiesen - zuletzt am 29. März vom türkischen Verfassungsgericht. Daraufhin wandte sich der Journalist an den Gerichtshof für Menschenrechte. Er wirft der Türkei unter anderem Verstöße gegen sein Recht auf Freiheit und gegen das Grundrecht auf Pressefreiheit vor.

Gemäß der üblichen Prozedur bat der Gerichtshof die türkische Regierung Anfang Juli um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen. Unter anderem soll sie begründen, wieso die Untersuchungshaft seit nunmehr sieben Monaten andauert.

Laut Artikel 5 der Menschenrechtskonvention soll eine Untersuchungshaft auf eine "vernünftige Dauer" beschränkt seien. Ausnahmen sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft - etwa Fluchtgefahr oder die Gefahr, dass der Beschuldigte Beweise zerstört oder Zeugen besticht.

Außerdem soll Ankara zu dem Vorwurf Yücels Stellung nehmen, dass seine Kritik an der türkischen Regierung der eigentliche Grund für seine Inhaftierung ist. (AFP)

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