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Karl Lauterbach

© dpa/Wolfgang Kumm

Geplante Krankenhausreform: Lauterbach geht auf die Sorgen der Bundesländer ein

Bund und Länder müssen sich auf eine Krankenhausreform einigen. Nach anfänglichen Schwierigkeiten lässt sich Gesundheitsminister Lauterbach nun auf einen Kompromiss ein.

Nach drei Bund-Länder-Runden zur Krankenhausreform hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Regie an die Länder abgegeben. Hieß es anfangs noch von Lauterbach, notfalls ziehe er die Reform auch ohne die Länder durch, lässt er sich mittlerweile einen Kompromiss nach dem anderen abringen.

So versprach er den Ländern nicht nur regionale Sonderwege, sondern stimmte in der vergangenen Woche auch einer flexibleren Krankenhausplanung nach Levels zu. Das heißt beispielsweise, dass – anders als bisher geplant – auch ein Krankenhaus ohne spezialisierte Abteilung für Schlaganfälle und Geburtshilfe das höhere Versorgungslevel erreichen kann.

Auch am Freitag gab sich Lauterbach bei einer Sonderkonferenz zu Gesundheitsthemen mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der ostdeutschen Länder (Ost-MPK) gesprächsbereit und sagte im Nachgang der Sitzung: „Ich bin auf die Sorgen der Länder eingegangen.“

Diese befürchten insbesondere Versorgungslücken und weite Wege durch Krankenhausschließungen oder -herabstufungen. Lauterbach betonte, dass es keine Schließungspläne gebe, Kliniken im ländlichen Raum aber ohne Reform verschwinden könnten. Denn aktuell werden Krankenhäuser überwiegend über Fallpauschalen finanziert – das heißt, es gibt einen Anreiz, möglichst viele lukrative Behandlungen und Eingriffe vorzunehmen.

Doch in Flächenländern mit einer schrumpfenden Bevölkerung geht dieses Konzept immer weniger auf. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnte deswegen vor einer gewaltigen Insolvenzwelle bei Krankenhäusern; bis zu 20 Prozent könnten in diesem Jahr betroffen sein. Um einen kalten Strukturwandel zu verhindern, braucht es Reformen, so Lauterbach am Freitag, der dahingehend auch von einem Konsens mit der Ost-MPK sprach.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU), der aktuell der Ost-MPK vorsitzt, widersprach dem nicht, verwies aber auf die besondere Situation der neuen Bundesländer, die Berücksichtigung finden müsse: „Wir haben unsere Krankenhauslandschaft schon in den 90er-Jahren in einem sehr schmerzhaften Prozess konsolidiert.“ Das Kliniksystem sei tragfähig und finanziell vernünftig aufgestellt, so Kretschmer. Lauterbach sicherte zu, dass die Krankenhausplanung und die Sicherstellung der Versorgung weiterhin bei den Ländern liegen werde. Die Reform verfolge grundsätzlich zwei Ziele: die Daseinsvorsorge und die Spezialisierung.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) erkennt grundsätzlich auch Handlungsbedarf: „Unser Krankenhaussystem ist krank“, es leide zunehmend an der Ökonomisierung. Dass Lauterbach den Mut habe, diese große Reform anzugehen, verdiene Respekt, man müsse sich von den Fallpauschalen verabschieden. Mit der Krankenhausreform soll eine Vorhaltefinanzierung eingeführt werden, die sich nicht an der Zahl der Behandlungen orientiert und bei bis zu 60 Prozent liegen könnte. Doch mit Blick auf die geplante Spezialisierung der Krankenhäuser und der Leveleinordnungen habe auch Schwesig Sorge: „Wie weit ist dann das nächste spezialisierte Krankenhaus für die Patientinnen und Patienten entfernt?“

Darauf gibt es noch keine Antwort, erklärte Lauterbach. Schließlich arbeitet die große Bund-Länder-Runde derzeit noch die bereits vorliegenden Vorschläge der Krankenhauskommission der Bundesregierung ab und passt diese nach den Vorstellungen von Bund und Ländern an.

Es sind genau diese Empfehlungen, die die Ängste der Länder geschürt haben. So fertigte die DKG im Februar eine Auswirkungsanalyse der Kommissionsvorschläge an und kam zu dem Ergebnis, dass eine Eins-zu-eins-Umsetzung zu einem sehr tiefen Eingriff in die Krankenhauslandschaft führen würde. Bundesweit 416 Standorte von insgesamt 1697 Krankenhäusern würden demnach zu regionalen Grundversorgern umgewandelt und damit herabgestuft werden. Die Häuser könnten dann nur noch eine ambulant-stationäre Basisversorgung anbieten, aber keine Notfallversorgung. Streit gab es in den vergangenen Monaten auch um Krankenhäuser des künftig geplanten Levels II, die Fachkrankenhäuser. Nur solche dürften nach den Vorschlägen der Krankenhauskommission beispielsweise eine Geburtshilfe anbieten.

Doch von den Vorschlägen sei man bereits jetzt abgerückt, so Lauterbach, der den Ländern bereits gewisse Öffnungsklauseln insbesondere im Hinblick auf die Geburtshilfe zugesagt hat. Ende April oder spätestens Anfang Mai will er einen ersten konkreten Umsetzungsvorschlag, seinen sogenannten „Basisvorschlag“, vorlegen. Erst damit könne eine praktische Folgenabschätzung mit den Ländern vorgenommen werden, so der Bundesminister. „Dann kann die Debatte konkreter werden und wir können schneller in Richtung Eckpunkte bis zur Sommerpause hinarbeiten“, sagte der SPD-Politiker bereits vergangene Woche nach der großen Bund-Länder-Runde und versprach gestern, die Besonderheiten der ostdeutschen Länder im Blick zu behalten. Denn entscheidend für die Akzeptanz der Reform sei, mit allen Ländern zu reden, so Kretschmer.

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