zum Hauptinhalt
Eine Frau mit Migrationswurzeln hält ihren deutschen Reisepass in den Händen.

© Imago/Nikito

Einbürgerungen: Unions-Länder wollen bei Staatsbürgerschaft nachschärfen

In Sachsen-Anhalt müssen Einbürgerungskandidaten sich schriftlich zum Existenzrecht Israels bekennen. Andere Bundesländer warten hingegen die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts ab.

Von

Nach israelfeindlichen Demonstrationen in Deutschland müssen Bewerber für Einbürgerungen in Sachsen-Anhalt ab sofort ein schriftliches Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel abgeben. Laut einem Erlass des Innenministeriums in Magdeburg müssen Bewerberinnen und Bewerber für eine Einbürgerung deshalb schriftlich bestätigen, „dass sie das Existenzrecht Israels anerkennen und jegliche gegen die Existenz des Staates Israel gerichteten Bestrebungen verurteilen“. Falls die Bewerber die Abgabe eines solchen Bekenntnisses verweigern, darf die Einbürgerungsurkunde nicht ausgehändigt werden. 

Um die Frage der Einbürgerung geht es auch bei einer dreitägigen Innenministerkonferenz von Bund und Ländern, die am Mittwoch in Berlin begann. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Auswirkungen des Nahostkonflikts auf Deutschland und mögliche Änderungen am Straf- und Staatsangehörigkeitsrecht. Die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) sitzt der diesjährigen Innenministerkonferenz vor.

Die Bundesregierung möchte das Staatsangehörigkeitsrecht reformieren und Einbürgerungen erleichtern. Laut der Reform, die noch vom Bundestag verabschiedet werden muss, sollen Einbürgerungen in der Regel bereits nach fünf Jahren möglich sein. Bisher waren es acht Jahre. Weitere Voraussetzungen für eine Einbürgerung wären weiterhin Nachweise für Integration, Deutschkenntnisse und das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Außerdem soll in der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts verankert werden, dass „antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland unvereinbar sind und gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen.“ Hierunter würde wohl auch ein Leugnen des Existenzrechts Israels fallen. Dass Bewerberinnen und Bewerber explizit danach gefragt werden, steht jedoch nicht im Entwurf.

Erwartet wird, dass bei der Innenministerkonferenz vor allem aus dem Unions-Lager Nachschärfungen am Gesetzentwurf gefordert werden. „Eingebürgert darf nur werden, wer Teil unserer Wertegemeinschaft werden will und keine Zweifel am Existenzrecht Israels hat“, forderte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU). In seinem Bundesland ist es bereits gängige Praxis, bei Anhaltspunkten zu einer antisemitischen Haltung nach der Anerkennung des Existenzrechts Israels zu fragen und vertieft darauf einzugehen. Auch in Bayern wurden die zuständigen Behörden vom CSU-geführten Innenministerium bereits darauf hingewiesen, dass eine Unterstützung der Hamas oder ein Bestreiten des Existenzrechts Israels ein Ausschlussgrund für eine Einbürgerung sind.

Andere Bundesländer verweisen darauf, dass ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bereits jetzt bei Einbürgerungen verlangt werde und dass man für etwaige Nachschärfungen nun die Innenministerkonferenz und das Gesetzgebungsverfahren zum Staatsbürgerschaftsrecht im Bundestag abwarten möchte. „Es unterliegt am Ende der Bundesebene, über das Staatsbürgerschaftsrecht zu entscheiden“, sagte die Sprecherin der SPD-geführten Berliner Innenverwaltung.

Für Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) ist vor allem eine Anpassung des Strafrechts wichtig. Beuth forderte, dass die Leugnung des Existenzrechts Israels ein eigener Straftatbestand werden müsse: „Die Innenministerkonferenz soll die Bundesregierung um eine Prüfung bitten, ob und inwieweit das geltende Strafrecht angesichts der aktuellen Geschehnisse angepasst werden muss. Antisemitismus hat in Deutschland keinen Platz.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false