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Innenminister Thomas de Maizière (CDU).

© Thilo Rückeis

Exklusiv

Doppelte Staatsbürgerschaft: Innenminister De Maizière legt neue Doppelpass-Regelung vor

Innenminister Thomas de Maizière will den Doppelpass neu regeln - und stellt für die Frage den deutschen Schulabschluss in den Mittelpunkt.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der umstrittenen Optionspflicht bei der doppelten Staatsbürgerschaft auf den Weg gebracht. Im Mittelpunkt stehen dabei ein deutscher Schulabschluss oder eine Meldebescheinigung als Nachweis dafür, dass eine Person in Deutschland aufgewachsen ist. "Entweder sollen die Betroffenen hier in Deutschland eine überwiegende Zeit verbracht haben, was man über das Melderecht nachweisen kann. Das ist aber immer noch recht aufwendig. Deshalb soll es eine zweite Möglichkeit geben, eine deutlich leichtere. Nämlich die Anknüpfung an einen einzigen Tatbestand, den jeder ohne bürokratischen Aufwand nachweisen kann: Das ist ein Schulabschluss in Deutschland“, sagte de Maizière dem „Tagesspiegel am Sonntag“.

Bisher müssen sich junge Menschen im Alter zwischen 18 und 23 Jahren entweder für die Staatsangehörigkeit der Eltern oder die deutsche entscheiden. Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag auf eine Neuregelung verständigt und erklärt, dass dieser Optionszwang für in Deutschland „geborene und aufgewachsene“ Kinder wegfallen solle. Vor allem der Punkt „aufgewachsen“ sorgte zuletzt für Diskussionen. Auch de Maizière gab zu, dass die Umsetzung des Begriffes „aufgewachsen“ nicht leicht und verwaltungsfreundlich hinzubekommen sei. Aber er sagte auch: „Das ist ein handhabbarer und einfacher Vorschlag, der dem vereinbarten Kompromiss angemessen gerecht wird.“ 

Der Gesetzentwurf soll kommende Woche in die Ressortabstimmung gehen.

Jeder, der demnächst in Deutschland den Antrag auf doppelte Staatsbürgerschaft stelle, müsse nur zwei Dokumente vorlegen: erstens die Geburtsurkunde und zweitens sein Abschlusszeugnis oder eben eine Bescheinigung der Meldebehörden. „Der Nachweis eines Schulabschlusses ist natürlich einfacher und deshalb keine Hürde, sondern eine Erleichterung“, erklärte de Maizière. Er wolle, dass das Gesetz schnell verabschiedet werde. Eine Übergangsregelung für all diejenigen, die sich bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes weiterhin für eine Staatsbürgerschaft entscheiden müssen, ist laut de Maizière nicht notwendig. „Diejenigen, die zwischendurch ihre deutsche Staatsbürgerschaft durch Gesetz verloren haben, werden nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes rasch und unbürokratisch wieder eingebürgert“, versicherte der Bundesinnenminister.

De Maizière mahnte, den im Koalitionsvertrag gefundenen Kompromiss nicht infrage zu stellen. „Die Pflicht, sich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden zu müssen, fällt nicht generell weg, aber für die, die hier geboren – und aufgewachsen sind. Beide Seiten sollten sich an den Kompromiss gebunden fühlen und jetzt nicht nachverhandeln.“

Das komplette Interview können Sie morgen in der gedruckten Version des Tagesspiegels lesen oder heute Abend ab 19.30 Uhr im E-Paper.

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