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Der ehemalige Vizepräsident des Kongo, Jean-Pierre Bemba, bei einem Verhandlungstag im September vergangenen Jahres im Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag.

© Peter Dejong/dpa

Wegen Kriegsverbrechen: Den Haag verurteilt früheren kongolesischen Vizepräsidenten

Morde, Vergewaltigungen, Plünderungen - mit äußerster Brutalität gingen kongolesische Milizen 2002 und 2003 in der Zentralafrikanischen Republik vor. Ihr Anführer Bemba wurde nun verurteilt.

Der ehemalige Vizepräsident der Demokratischen Republik Kongo, Jean-Pierre Bemba, ist vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) der Kriegsverbrechen schuldig gesprochen worden. Dieses Urteil verkündete am Montag das in Den Haag ansässige Gericht. Zugleich wurde Bemba auch wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen. Das Strafmaß soll zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.

Die Klagevertretung hatte Bemba in ihrem Plädoyer Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Morde, Vergewaltigungen und Plünderungen zur Last gelegt, die von seiner Miliz 2002 und 2003 begangen worden seien. Soldaten der von Bemba befehligten Bewegung für die Befreiung Kongos (MLC) sollen damals in der benachbarten Zentralafrikanischen Republik zahlreiche Männer, Frauen und Kinder gefoltert und getötet haben.

Der Prozess gegen den im Mai 2008 festgenommenen Bemba hatte im November 2010 vor dem Gericht in Den Haag begonnen. Er war angeklagt worden, weil er half, mit seiner Miliz in der benachbarten Zentralafrikanischen Republik einen Staatsstreich niederzuschlagen. Laut Anklage begingen bei den Kämpfen Soldaten unter Bembas Führung Verbrechen an der Zivilbevölkerung. Bemba bestritt die Vorwürfe bis zuletzt.

Der Internationale Strafgerichtshof wurde 2002 eröffnet und hat seither insgesamt vier Urteile gesprochen, darunter waren ein Freispruch und das Urteil vom Montag. Er verfolgt Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Die Höchststrafe, die das Gericht verhängen kann, beträgt 30 Jahre Haft, in Ausnahmefällen ist eine lebenslange Haftstrafe möglich. (AFP/epd)

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