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Der mutmaßliche Spion soll den Auftrag gehabt haben, die Daten deutscher Steuerfahnder zu vervollständigen.

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Update

Daten möglicher Steuerbetrüger: Bundesanwaltschaft klagt mutmaßlichen Schweizer Spion an

Die Karlsruher Behörde wirft dem 54-Jährigen geheimdienstliche Agententätigkeit vor. Er soll die Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen ausgespäht haben.

Die Bundesanwaltschaft hat einen gegen einen mutmaßlichen Schweizer Agenten wegen des Verdachts des Ausspionierens deutscher Steuerfahnder angeklagt. Die Karlsruher Behörde wirft dem 54-Jährigen geheimdienstliche Agententätigkeit vor, wie sie am Mittwoch mitteilte. Die Anklage war bereits am 8. August vor dem Staatsschutzsenat des Frankfurter Oberlandesgerichts erhoben worden. Demnach soll Daniel M. zwischen Juli 2011 und Februar 2015 im Auftrag eines Schweizer Nachrichtendienstes die Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen ausgespäht haben.

Den Ermittlern zufolge zählte es zu seinen Aufgaben, Informationen über die Arbeitsweise deutscher Steuerbehörden beim Ankauf von Steuer-CDs zu beschaffen. Dafür sollte Daniel M. zunächst die bei dem Geheimdienst nur lückenhaft vorhandenen persönlichen Daten deutscher Steuerfahnder vervollständigen. Das habe den Schweizern die Strafverfolgung von deutschen Steuerfahndern ermöglicht, die am Ankauf von Bankdaten beteiligt gewesen waren. Gegen drei nordrhein-westfälische Beamte ergingen daraufhin Haftbefehle.

Der Inhaber einer hessischen Sicherheitsfirma soll Daniel M. bei der Beschaffung der persönlichen Daten geholfen haben. Unterstützt habe der Hesse den mutmaßlichen Spion auch bei der Platzierung einer Quelle in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens, so die Karlsruher Ermittler. Die Identität dieser Quelle sei noch unklar. Für seine Aufträge erhielt Daniel M. der Bundesanwaltschaft zufolge 13.000 beziehungsweise 90.000 Euro, die er teilweise an seinen Geschäftspartner weitergeleitet haben soll. Der Mann soll außerdem etwa fünf bis sechs Monate lang monatlich pauschal 3000 Euro von dem Nachrichtendienst bekommen haben.

Der Schweizer sitzt seit seiner Festnahme in Frankfurt am 28. April in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. Nach einem Bericht von „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR ermittelt die Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit der Spionage-Affäre gegen drei weitere Mitarbeiter des Schweizer Geheimdienstes NDB. Besonders Nordrhein-Westfalen hat in der Vergangenheit immer wieder solche Daten möglicher Steuerbetrüger gekauft - teilweise für Millionenbeträge. Nach Angaben des NRW-Finanzministeriums summierten sich dadurch ausgelöste Steuernachzahlungen und Geldbußen bis Mitte 2015 auf mehr als 1,8 Milliarden Euro.

NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper sagte, es stünden schwerwiegende Vorwürfe im Raum. Die Entscheidung der Bundesanwaltschaft zeige, dass diese sehr ernst zu nehmen seien. „Sollten sich die Vorwürfe gegen den Angeklagten in einem Prozess weiter erhärten und er tatsächlich versucht haben, mit Hilfe eines Spions unsere nordrhein-westfälischen Steuerfahnder zu bespitzeln, wäre das ein völlig inakzeptabler Eingriff in die Arbeit unserer Finanzexperten“, erklärte der CDU-Politiker. (dpa)

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