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Hubertus Heil SPD, Bundesminister fuer Arbeit und Soziales beantwortet Fragen der Presse nach einem Treffen mit ukrainischen Gefluechteten die in diversen Bereichen der REWE Group beschaeftigt sind.

© imago/photothek/IMAGO/Lorenz Huter

Arbeitspflicht für Asylbewerber?: Heil hält Beschäftigung von Geflüchteten in Sammelunterkünften „im Einzelfall“ für sinnvoll

Ein Landkreis in Thüringen führte die Regelung schon sein. Dort sollen Geflüchtete für geringe Löhne zu Arbeit verpflichtet werden. Arbeitsminister Heil hält dies nur in bestimmten Fällen für eine gute Idee.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat sich in die Debatte um eine Arbeitspflicht für Asylbewerber eingeschaltet. „Dass die Kommunen Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten können, ist geltendes Recht“, sagte Heil der „Bild“-Zeitung vom Donnerstag. „Im Einzelfall mag es auch sinnvoll sein, Menschen während der mitunter langen Wartezeit in Sammelunterkünften zu beschäftigen.“

Als erster Landkreis in Deutschland hatte der Saale-Orla-Kreis in Thüringen eine entsprechende Initiative beschlossen. Am Mittwoch forderte auch der Deutsche Landkreistag eine Arbeitspflicht für alle Asylbewerber. Laut Verbandspräsident Reinhard Sager geht es dabei „nicht so sehr um den Mehrwert der Arbeit für die Gesellschaft, sondern um das Signal, das man sendet“.

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Heil: Integration wird „so nicht gelingen“

Der Arbeitsminister hält die Wirkung einer solchen Arbeitspflicht jedoch für begrenzt. „Eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration wird so allerdings nicht gelingen“, erklärte Heil. Sein Ziel sei es daher, anerkannte Flüchtlinge „dauerhaft in sozialversicherungspflichtige Arbeit zu bringen“.

Der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ist für neu ankommende Geflüchtete stark eingeschränkt. Nach geltender Rechtslage dürfen Asylbewerber grundsätzlich erst nach drei Monaten einer Arbeit nachgehen - wer in einer Aufnahmeeinrichtung leben muss und kein minderjähriges Kind hat, sogar erst nach neun Monaten.

Geduldete oder Geflüchtete in einer Aufnahmeeinrichtung mit minderjährigem Kind dürfen nach sechs Monaten arbeiten. Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, die nach August 2015 ihren Asylantrag gestellt haben, haben grundsätzlich keinen Zugang zum Arbeitsmarkt. (AFP)

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