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Dem Berliner Alexander M. wird Beleidigung, Bedrohung, Nötigung und Volksverhetzung vorgeworfen.

© Archivfoto: dpa

Angeklagter bestreitet Vorwürfe: NSU 2.0-Prozess zieht sich weiter in die Länge

Alexander M. verharmlost die ihm vorgeworfenen rechtsextremen Hassbotschaften vor Gericht als leere Drohungen. Er stellt weitere Beweisanträge. Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft muss vertagt werden.

Im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben hat der Angeklagte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe erneut zurückgewiesen. Er sei zwar in einem einschlägigen Forum im Darknet unterwegs gewesen, habe selbst aber keine Straftaten begangen, sagte der aus Berlin stammende Alexander M. vor dem Landgericht Frankfurt.

Es habe sich zudem um leere Drohungen gehandelt. Die Schreiben sollten Schlagzeilen generieren. Es sei niemals beabsichtigt gewesen, jemanden anzugreifen.

Die Anklage wirft dem 54-Jährigen vor, zwischen August 2018 und März 2021 über 100 selbst verfasste Drohschreiben mit hasserfüllten Beschimpfungen, rassistischen Beleidigungen und Tötungsfantasien verschickt zu haben, per E-Mail, Fax oder SMS. Adressatinnen und Adressaten waren Politikerinnen, Rechtsanwälte und Personen des öffentlichen Lebens.

M. wird Beleidigung, Bedrohung, Nötigung und Volksverhetzung vorgeworfen. Der Absender „NSU 2.0“ spielt auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) an.

Rechtsanwältin Basay-Yildiz ist Nebenklägerin

Der Angeklagte und die Nebenklage stellten am Donnerstag weitere Beweisanträge, das zunächst erwartete Plädoyer der Staatsanwaltschaft wurde deshalb verschoben.

Bei den Anträgen geht es unter anderem um die Frage, ob das erste der Drohschreiben, das an die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz ging, von einem Frankfurter Polizisten gesendet wurde. Davon geht Basay-Yildiz aus, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftritt.

Mit den Beweisanträgen will die Nebenklage unter anderem aufzeigen, dass dieses erste Fax anders als die folgenden online von einem Mobilgerät gesendet worden sei - was gegen eine Täterschaft des Angeklagten spreche, da er zu dem Zeitpunkt kein Mobilgerät besessen habe. Der Prozess soll am 24. Oktober fortgesetzt werden. (dpa)

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