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Geflüchtete ohne deutsches Bankkonto erhalten künftig eine Debitkarte zum Bezahlen ohne Bargeld.

© dpa/Julian Stratenschulte

Leistungen für Asylbewerber: Bundestag beschließt Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete

Mit der Bezahlkarte können Waren und Dienstleistungen des täglichen Lebens wie Lebensmittel bezahlt werden. Bargeldabhebungen sind dem Gesetz zufolge aber eingeschränkt.

Der Bundestag hat eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber beschlossen. Diese sollen künftig einen Teil der staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt als Guthaben erhalten und nicht mehr als Bargeld.

Die Karte sei „ein klares Ja, Menschen zu helfen, die in Deutschland Schutz suchen und Unterstützung brauchen“, betonte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Zugleich sei sie aber auch ein „klares Nein, Sozialleistungen an Schleuser und Schlepper im Ausland zu überweisen“.

Das Parlament stimmte am Freitag in Berlin mit der überwiegenden Zahl der Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP dafür, auch die AfD und das BSW votierten dafür. Dagegen stimmte die CDU/CSU und die Linke sowie eine Grünen-Abgeordnete. Auf die Einführung der Karte hatten sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten der Länder am 6. November verständigt.

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Faeser kritisiert Umsetzung der Bundesländer

Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf für eine bundesweite Regelung zur Bezahlkarte bereits Anfang März gebilligt. Anschließend meldeten die Grünen Klärungsbedarf zu Details an. Sie verwiesen zudem darauf, dass die Bundesländer die Karte auch ohne Bundesregelung einführen könnten.

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) sprach sich im Bundestag deutlich für das Bezahlkartengesetz aus.
Innenministerin Nancy Faeser (SPD) sprach sich im Bundestag deutlich für das Bezahlkartengesetz aus.

© IMAGO/Political-Moments/imago

Diese wiederum drängten auf solch eine Gesetzesgrundlage. Faser kritisierte die Länder am Freitag. „So gut das ist, dass wir das heute regeln, einheitlich für die Bundesrepublik“, sagte sie. „Einzelnen Ländern hätte es schon freigestanden, das in den letzten Jahren umzusetzen“.

Die SPD-Politikerin beschrieb die Bezahlkarte als „zeitgemäße digitale Form der Leistungsgewährung“. Diese werde für eine spürbare Entlastung der Behörde sorgen. So müssten diese unter anderem kein Bargeld mehr zur Auszahlung vorhalten.

In dem Gesetz wird nun festgehalten, dass die Leistungsbehörden selbst entscheiden können, wie viel Bargeld die Karteninhaber innerhalb eines bestimmten Zeitraums abheben können. Damit werde „den individuellen Bedürfnissen und Umständen vor Ort“ Rechnung getragen. (dpa, AFP)

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