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Hubert Aiwanger, stellvertretender Ministerpräsident in Bayern, hatte als Jugendlicher ein antisemitisches Flugblatt verfasst. Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte darüber berichtet.

© dpa/Uwe Lein

„SZ“-Berichterstattung zu Aiwangers Flugblatt: Presserat nennt Beschwerden „unbegründet“

An dem Verdacht, Aiwanger habe in seiner Jugend ein antisemitisches Flugblatt verfasst, habe öffentliches Interesse bestanden, urteilt das Selbstkontrollorgan der Presse.

Der Deutsche Presserat hat Beschwerden zur Verdachtsberichterstattung der „Süddeutschen Zeitung“ über die Flugblatt-Affäre um Hubert Aiwanger als unbegründet zurückgewiesen.

Öffentliches Interesse

An dem veröffentlichten Verdacht, Aiwanger habe in seiner Jugend ein antisemitisches Flugblatt verfasst, bestand ein erhebliches öffentliches Interesse, heißt es in einer Pressemitteilung des Presserats. Die Vorwürfe hätten in eklatantem Widerspruch zu Aiwangers Ämtern als Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Bayerns. Zwar habe der geschilderte Vorgang bereits 35 Jahre zurückgelegen, jedoch seien die Vorwürfe so gravierend gewesen, „dass darüber berichtet werden durfte, ohne seinen Persönlichkeitsschutz nach Ziffer 8 des Pressekodex zu verletzen“.

Die Mitglieder des Presserats diskutierten auch, ob die nur schrittweise Offenlegung des Sachverhalts durch die Redaktion in aufeinanderfolgenden Artikeln die Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex verletzt haben könnte. Dieses Vorgehen sei unter presseethischen Gesichtspunkten jedoch nicht zu beanstanden gewesen, weil der Redaktion von Anfang an hinreichende Anhaltspunkte für den geäußerten Verdacht vorgelegen hätten. Dem Betroffenen sei ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden, entlastende Stimmen seien zu Wort gekommen. 


Insgesamt 18 Beschwerden über die Verdachtsberichterstattung der „Süddeutschen Zeitung“ waren beim Presserat eingegangen. Die Beschwerdeführer hielten der Redaktion unter anderem „Kampagnenjournalismus“ kurz vor der Landtagswahl in Bayern vor. Der Presserat machte jedoch deutlich, dass Redaktionen über den Zeitpunkt der Berichterstattung selbst entscheiden. 
 
Die im Ausschuss des Presserats behandelten Beschwerden laut Presserat betrafen die Artikel „Aiwanger soll als Schüler antisemitisches Flugblatt verfasst haben“, „Das Auschwitz-Pamphlet“ sowie „Lügen, Schweigen, Abtauchen“ und „Söders Dilemma“ in der „Süddeutschen Zeitung“, respektive auf „sueddeutsche.de“. Sie waren zwischen dem 25. und 28. August 2023 erschienen.

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