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18,36 Euro monatlich beträgt derzeit der Rundfunkbeitrag pro Haushalt.

© dpa/Marius Becker

Rundfunkbeitrag: Verfrühtes Veto der Politik

Sieben von 16 Bundesländern drängen auf Beitragsstabilität. Doch zuerst sollte das Votum der Finanzkommission KEF abgewartet werden.

Ein Kommentar von Kurt Sagatz

Die politische Debatte über die künftige Höhe des Rundfunkbeitrags ist voll entbrannt. Noch bevor die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs von ARD, ZDF und Deutschlandfunk ihre Empfehlung für die Beitragsperiode ab 2025 vorlegen konnte, haben sieben von 16 Bundesländern ein vorsorgliches Veto gegen eine Erhöhung abgegeben.

Nachdem sich zunächst Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt für Beitragsstabilität ausgesprochen hatten, legte Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner nach. „Eine Beitragserhöhung gehört nicht zu meinen Plänen“, sagte er vor einigen Tagen.

Die Sender machen bei der Anmeldung des Finanzbedarfs bei der KEF Teuerungsraten von 2,16 bis 2,71 Prozent geltend. Das Kölner Institut für Medienpolitik kommt nach Durchsicht der Haushaltspläne der Sender für 2023 auf andere Zahlen.

Demnach könnten die Einnahmen von ARD, ZDF und Deutschlandfunk in diesem Jahr auf über zehn Milliarden Euro steigen. Den Großteil davon machen die Rundfunkbeiträge aus, die sich 2022 auf 8,57 Milliarden Euro beliefen. Und bereits bei dieser Summe stand der öffentlich-rechtliche Rundfunk weltweit an erster Einnahmen-Stelle.

So weit, so verständlich die Abneigung vieler Bundesländer gegen weitere Begehrlichkeiten der Sender. Zumal die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Sonderstatus nicht nur bei AfD-Wählern vor allem nach den Skandalen im RBB schwindet.

Dennoch ist es erst einmal an der Finanzkommission KEF, ein Votum abzugeben. Zumal die Politik gut beraten ist, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu beachten. Und das hatte einerseits das Veto aus Sachsen-Anhalt zunichtegemacht. Am Ende wurde der Beitrag doch auf 18,36 Euro monatlich angehoben. Andererseits haben die Verfassungsrichter der Politik auferlegt, eine gemeinsame Linie zu finden. Was derzeit allerdings schwer vorstellbar ist.

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