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Geldscheine mit dem Wert von 100 und 50 Euro.

© dpa/Monika Skolimowska

Kontoabfrage bei Extremisten: Brandenburgs Datenschützerin hat Änderungsbedarf

Der Verfassungsschutz kann der „Spur des Geldes“ von Extremisten nachgehen. Die Potsdamer Koalition will die Voraussetzungen erweitern. Die Datenschutzbeauftragte Hartge sieht Defizite.

Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hält die Pläne der rot-schwarz-grünen Koalition zur leichteren Verfolgung der Finanzströme von Extremisten verfassungsrechtlich noch nicht für ganz rechtssicher. Weil es nicht nur bei einer Kontostammdatenauskunft bleibe, sondern im Anschluss auch von einer konkreten Auskunft bei Banken über Finanzflüsse auszugehen sei, handle es sich um einen viel größeren Eingriff als im Gesetz begründet sei, sagte Hartge am Mittwoch im Innenausschuss des Landtags in Potsdam. Sie empfahl deshalb wie der Rechtswissenschaftler Dietrich Murswiek, dass sich Brandenburg bei der Änderung des Verfassungsschutzgesetzes am Bund orientieren solle.

Die Koalition aus SPD, CDU und Grünen will Extremisten über eine stärkere Kontrolle der Geldströme leichter als bisher verfolgen können. Bisher kann der Verfassungsschutz zwar schon die Finanzströme von Extremisten verfolgen. Er darf aber nur tätig werden, wenn solche Netzwerke Gewalt einsetzen, zu Gewalt aufrufen oder zu Hass- oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln. Die Koalition will die Voraussetzungen erweitern und die Abfrage von Kontodaten verankern. Global agierende Unternehmen sollen rechenschaftspflichtig sein, egal ob sie in Deutschland sitzen.

Der Bund hat hier zahlreiche Verfahrenssicherungen eingeführt, die bei uns komplett fehlen.

Dagmar Hartge, Brandenburgs Datenschutzbeauftragte

„Der Bund hat hier zahlreiche Verfahrenssicherungen eingeführt, die bei uns komplett fehlen“, sagte die Datenschutzbeauftragte. So sei dort geregelt, über welche Personen Auskünfte eingeholt werden dürften. Die Bundesregelung verlange auch Anhaltspunkte dafür, dass die Person oder Organisation eine schwerwiegende Gefahr nachdrücklich befördere. Sie riet auch, dass das Vorliegen einer schwerwiegenden Gefahr eine Voraussetzung für die Abfrage der Kontostammdaten sein soll.

Der Rechtswissenschaftler Murswiek sieht ein „ganz großes Risiko“ für eine verfassungsgerichtliche Überprüfung, weil die Kontenabfrage zu unspezifisch sei. Es sei nicht klar, ob die Abfrage nur für Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes gelte oder Unbeteiligte einbezogen werden könnten, etwa wenn sie Kontakte zu ihnen hätten. „Wenn sich Maßnahmen auch gegen unbeteiligte Dritte richten können, verlangt das Bundesverfassungsgericht, dass es dafür ganz besondere Gründe und eine erhöhte Eingriffsschwelle gibt.“

Das Parlament soll die Eingriffe über ihre G10-Kommission kontrollieren können. Die AfD-Fraktion hatte vor Verfolgung und Ausspähung von Menschen durch die Pläne gewarnt. (dpa)

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