zum Hauptinhalt
Ursula von der Leyen befürwortet den EU-Beitritt von Bosnien-Herzegowina.

© AFP/FREDERICK FLORIN

„Beeindruckende Schritte“: EU-Kommission empfiehlt Beitrittsgespräche mit Bosnien-Herzegowina

Der Balkanstaat ist gespalten in einen serbisch-orthodoxen sowie einen kroatisch-muslimischen Landesteil. Die Zentralregierung in Sarajevo ist schwach und von ethnischen Konflikten zerrissen.

Die Europäische Kommission empfiehlt den Mitgliedsländern die Aufnahme von Beitrittsgesprächen mit Bosnien-Herzegowina.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte am Dienstag im Europaparlament in Straßburg, das Balkanland habe „beeindruckende Schritte“ bei den verlangten Reformen gemacht. Deshalb empfehle die Kommission in einem Bericht die Aufnahme der Verhandlungen.

Die europäischen Staats- und Regierungschefs hatten auf ihrem Gipfeltreffen Mitte Dezember bereits den Weg dafür frei gemacht. Sie stimmten dafür, die Beitrittsgespräche mit Bosnien-Herzegowina aufzunehmen, sobald das Land die Bedingungen dafür erfüllt.

Die nötigen Voraussetzungen sieht die Kommission nun erfüllt, wie von der Leyen weiter sagte. Bosnien-Herzegowina zeige, „dass es die Beitrittskriterien erfüllen und dem Wunsch seiner Bürger nach Zugehörigkeit zu unserer (europäischen) Familie nachkommen kann“.

Konkret nannte sie den Kampf gegen die irreguläre Migration sowie Gesetze gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Zudem gebe es weitere Schritte zu einer Aussöhnung der verschiedenen Volksgruppen.

Bosnien-Herzegowina ist seit dem Dayton-Abkommen zur Beendigung des Bosnien-Kriegs 1995 aufgeteilt in die überwiegend von bosnischen Serben bewohnte Republika Srpska und die kroatisch-muslimische Föderation Bosnien und Herzegowina. Die beiden halbautonomen Landesteile sind durch eine schwache Zentralregierung miteinander verbunden.

Die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen erfordert einen einstimmigen Beschluss der Mitgliedsländer. Dieser könnte auf dem EU-Gipfel kommende Woche fallen. Die eigentlichen Gespräche dauern in der Regel Jahre, wenn nicht Jahrzehnte. Beitrittskandidaten müssen dabei nachweisen, dass sie den gesamten Rechtsbestand der EU umgesetzt haben. (AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false