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Will klarere gesetzliche Regeln für den Einsatz von verdeckten Ermittlern: Justizminister Marco Buschmann (FDP).

© dpa/Jörg Carstensen

Gesetzesentwurf aus Justizministerium: Buschmann will klare Regeln für den Einsatz von V-Leuten

V-Leute der Behörden sollen nur bei Straftaten von „erheblicher Bedeutung“ zum Einsatz kommen, sieht der Gesetzesentwurf des Justizministers vor. Der Entwurf muss noch durch den Bundestag.

Die Bundesregierung will für den Einsatz sogenannter Vertrauenspersonen der Polizei in kriminellen Milieus oder Extremisten-Kreisen erstmals detaillierte Regelungen festschreiben. Das sieht ein Entwurf aus dem von Marco Buschmann (FDP) geführten Bundesjustizministerium vor, den das Kabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen hat.

Durch das Gesetz sollen die Behörden zu mehr Transparenz bei diesen Ermittlungsinstrumenten verpflichtet werden und die Einsatzmöglichkeiten klar definiert werden. Wie bei anderen verdeckten Maßnahmen soll in Zukunft auch der Einsatz von V-Personen „einer anfänglichen und einer fortlaufenden gerichtlichen Kontrolle unterliegen“.

Laut dem Entwurf sollen V-Leute „zum Beispiel nur bei bestimmten Straftaten von erheblicher Bedeutung zulässig sein, wie etwa bei Drogenkriminalität, Waffenhandel und Staatsschutzdelikten“, teilte das Ministerium mit. „Ihr Einsatz darf zudem nur erfolgen, wenn die Aufklärung durch andere Maßnahmen nicht möglich oder ausreichend erfolgversprechend ist.“

Konkrete Vorgaben enthält der Entwurf auch für Fälle, in denen verdeckte Ermittler oder V-Leute Menschen aus dem kriminellen Milieu zu Straftaten verleiten, etwa um nicht aufzufliegen. Der Gesetzentwurf muss noch durch den Bundestag.

Damit ein Informant, der von der Polizei Geld für Informationen aus einer extremistischen Szene oder einer Verbrecherbande erhält, daraus keinen Dauerjob macht, sieht der Entwurf eine Höchstdauer von zehn Jahren für den Einsatz einer V-Person vor. Wenn die Ermittler eine gute Begründung liefern, kann von dieser Frist im Einzelfall aber abgewichen werden.

Geregelt werden soll auch, unter welchen Bedingungen eine Verbindungsperson überhaupt als solche eingesetzt werden kann. Dies soll zum Beispiel ausgeschlossen sein, wenn der oder die Betroffene finanziell zu stark abhängig von der Tätigkeit wäre und durch sie einen „wesentlichen Anteil ihres Lebensunterhaltes“ verdienen würde.

Die NSU-Untersuchungsausschüsse, die Erkenntnisse aus dem Anschlag am Breitscheidplatz und auch jüngere Fälle aus der Praxis haben deutlich gezeigt, dass ein Bedarf nach klareren Regeln besteht.

Marco Buschmann (FDP), Justizminister

„Gerade der Einsatz von V-Personen erfordert im Rechtsstaat eine hohe Sensibilität. Deshalb haben wir nun klare, gesetzliche Regeln für ihren Einsatz beschlossen“, erklärte Justizminister Marco Buschmann laut der Nachrichtenagentur AFP. „Die NSU-Untersuchungsausschüsse, die Erkenntnisse aus dem Anschlag am Breitscheidplatz und auch jüngere Fälle aus der Praxis haben deutlich gezeigt, dass ein Bedarf nach klareren Regeln besteht.“

Vertrauenspersonen bewegen sich, wenn sie sich der Polizei als Informanten anbieten, bereits in einer kriminellen oder extremistischen Szene. Verdeckte Ermittler sind Polizeibeamte, die mit einer Legende ausgestattet in einem bestimmten Milieu ermitteln. (dpa/AFP)

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