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Polizei und Rettungswagen sind an einer Schule im Einsatz. Gut zwei Monate nach einem Messerangriff mit mehreren Verletzten an einem Wuppertaler Gymnasium hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 17-Jährigen erhoben.

© dpa/Roberto Pfeil

Nach mutmaßlicher Amoktat in Wuppertal: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen 17-jährigen Schüler

Dem 17-Jährigen wird vierfacher versuchter Mord vorgeworfen. Er soll an einem Gymnasium in Wuppertal im Februar mehrere Schüler mit einem Messer verletzt haben.

Gut zwei Monate nach einem Messerangriff mit mehreren Verletzten an einem Wuppertaler Gymnasium hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 17-Jährigen erhoben. Ihm wird vierfacher versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft Wuppertal am Donnerstag mitteilte.

Nach früheren Angaben waren an dem Gymnasium am 22. April dieses Jahres vier Schüler durch Messerstiche verletzt worden, als der 17-Jährige in einem Pausenraum plötzlich auf seine Mitschüler losgegangen sein soll. Drei weitere Schüler erlitten einen Schock. Der Verdächtige soll sich danach selbst mit dem Messer schwere Verletzungen zugefügt haben. Drei Schüler, darunter auch der 17-Jährige, lagen auf der Intensivstation.

Der mutmaßliche Täter ging selbst in die Oberstufe der Schule. Ein Lehrer sei durch laute Rufe aufmerksam geworden und zum Tatort gekommen, hatte die Staatsanwaltschaft Ende Februar zu ihren ersten Erkenntnissen erklärt. Der Lehrer habe ihn beruhigen und entwaffnen können. Als er allerdings die Einsatzkräfte erblickt habe, soll er sie angegriffen haben. Der 17-Jährige sei ohne den Einsatz einer Schusswaffe überwältigt und festgenommen worden, hieß es damals.

Die Schule hatte Amokalarm ausgelöst. Die Polizei sei über einen Notruf aus dem Schulsekretariat informiert worden. Schwer bewaffnete Einsatzkräfte hatten die Schule daraufhin abgeriegelt und durchsucht.

Der 17-Jährige kam nach der Tat in Untersuchungshaft, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft fortdauern soll. Weitere Angaben zu der Tat und dem psychischen Gesundheitszustand des Angeschuldigten macht die Staatsanwaltschaft mit Verweis auf den Persönlichkeitsschutz des minderjährigen Angeschuldigten nicht. (dpa)

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